Überleitungsrechnung EÜR->Bilanz
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12.02.2010, 11:55
Beitrag: #1
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Überleitungsrechnung EÜR->Bilanz
Hallo,
stehe irgendwie auf dem Schlauch. Mandant muss zur Bilanzierung übergehen. Soweit alles kein Problem, mal abgesehen davon, dass das FInanzamt jetzt eine E-Bilanz haben will, obwohl noch gar kein Abschluss für 2009 fertig ist. Die Zahlen also welche speziell auf die Steuern (GewSt + USt) Auswirkungen haben noch gar nicht feststehen. Aber zu meinem eigentlichem Problem: Es wurde einst eine Anspar-RL für Existenzgründer gebildet, welchen Einfluss hat die auf meinem Überleitungsgewinn? Ist das eine Forderung oder RS/Verbindlichkeit? Mein Bauch sagt mir irgendwie, dass diese Zahl nicht den Gewinn beinflusst, aber ist das richtig? Hoffe es sind noch nicht alle im Wochenende und Danke schon mal für Hinweise. Ciao Dragon |
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12.02.2010, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2010 12:11 von ecro.)
Beitrag: #2
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RE: Überleitungsrechnung EÜR->Bilanz
Nicht nur dein Bauch, auch §7g (6) a.F. ist dieser Ansicht.
Das Konto 2998(?) sollte dann unter den sonstigen Konten erscheinen. ® |
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