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Pauschalbesteuerung
19.10.2009, 10:41
Beitrag: #1
Pauschalbesteuerung
Da ich von Lohn wieder mal kaum Ahnung habe:
Normalerweise kenne ich es so, dass bei geringf�giger Besch�ftigung Pauschalbesteuerung gew�hlt wird. Im folgenden Fall lie� sich der AG die Lohnsteuerkarte des AN �bergeben:

Also: EF ist angestellt, verdient monatlich 300 Euro. AG rechnet �ber Lohnsteuerkarte ab, d.h. f�hrt keine pauschale Lohnsteuer von 2% ab.
Im Rahmen der ESt-Erkl�rung der Ehegatten wird nunmehr wegen Zusammenveranlagung auch die Lohnsteuerbescheinigung der EF ber�cksichtigt. Da EM recht gut verdient, liegt die auf ihre Eink�nfte entfallende Einkommensteuer **sehr** deutlich �ber dem Satz der pauschalen Lohnsteuer.

L�sst sich noch nachtr�glich eine Pauschalversteuerung erreichen? Und wie?

schönen Tag noch

phönix
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19.10.2009, 11:51
Beitrag: #2
RE: Pauschalbesteuerung
Hallo,

nur wenn der AG eine Berichtigung der Gehaltsabrechnungen vornimmt.

W�rde sagen, ist dumm gelaufen.


Der AG h�tte im Vorfeld durchaus die M�glichkeit gehabt die pauchale Regelung von 2% zu verwenden und die LSt von maximal 8 Euro auf den AN abgew�lzt. Das ist zul�ssig und es h�tte nichts an der Tatsache ge�ndert, dass durch die pauschale Besteuerung die Heranziehung bei der Einkommensteuer ebenfalls entfallen w�re.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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19.10.2009, 12:20
Beitrag: #3
RE: Pauschalbesteuerung
Diesbez�glich hatte ich gerade einen Fall, wo der EM sich mehrmals an die Dresdener Niederlassung ein dt.-weiten Reinigungsunternehmens (pie...) wandte und um die Abrechnung als geringf. Besch�ftigung f�r seine EF zu fordern und nicht auf StKl 6. Schlie�lich k�mmerte sich jetzt der Sohn (Jurastudent) darum. Die Mitarbeiter in DD vertr�steten und belogen auch ihn weiterhin. Als er sich an die Gesch�ftsf�hrung in der Zentrale wandte und mit Presse drohte, lenkte der AG ein, aber die Lohnabrechnung f�r 2007 konnte eben nicht mehr ge�ndert werden. Nun lie�en sie sich von mir berechnen, welcher Nachteil die individuelle Versteuerung ausmachte. Diesen Betrag von v. ca. 700,- f�r 2007, 500,- f�r 2008 und 200,- f�r 2009 bis jetzt hat die EF jetzt als "sonst. Zahlung" unversteuert mit ausgezahlt bekommen.
Allerdings wurde der Sohn um Stillschweigen gebeten. Wahrscheinlich spart sich die Fa. in gr��eren Stil die psch. Abgaben, bei ein paar hundert Besch�ftigten rechnet sich das eben. Ich konnte den Mandanten keine Hoffnung machen, da� der AG 2007 noch �ndern kann, aber man muss halt hartn�ckig bleiben. Dann klappt es mit "Trick 17". ;-)
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19.10.2009, 13:30
Beitrag: #4
RE: Pauschalbesteuerung
Opa schrieb:Diesen Betrag von v. ca. 700,- f�r 2007, 500,- f�r 2008 und 200,- f�r 2009 bis jetzt hat die EF jetzt als "sonst. Zahlung" unversteuert mit ausgezahlt bekommen.

Na gut, das kann ich sogar noch nachvollziehen, das ist echter Schadenersatz ...(Steuerschaden)

Ich muss mal eruieren, wie in meinem Sachverhalt die Abrechnung auf Lohnsteuerkarte zustande kam, vielleicht ergibt sich ja noch ein Anhaltspunkt.

schönen Tag noch

phönix
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19.10.2009, 15:42
Beitrag: #5
RE: Pauschalbesteuerung
Hallo,

man m�ge f�r mein Verst�ndnis mal die Gesetzespassage zitieren, woraus hervorgeht, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf pauschale Lohnversteuerung hat.

Denn wenn ich den � 40a EStG (glaube Abs. 2?) richtig in Erinnerung habe, dann steht da was von "KANN".

Abgesehen davon ist der AN grunds�tzlich verpflichtet eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Wenn der AG dann von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, wo bitte ist dann da der Schaden?

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19.10.2009, 16:15
Beitrag: #6
RE: Pauschalbesteuerung
Lt. Bl�mich Rz 17 zu � 40a steht dem AN ein zivilrechtl. Anspruch auf Pauschalversteuerung zu, wenn sich der AN verpflichtet, die pauschale Lohnsteuer zu tragen (mit Hinweis auf Urteil BAG aus 1978, an das ich allerdings nicht herankomme).

Ansonsten: Sollte bei Arbeitsvertragsabschluss Pauschalversteuerung vereinbart worden sein, k�me man wohl auch zu Schadenersatz.

schönen Tag noch

phönix
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19.10.2009, 16:35
Beitrag: #7
RE: Pauschalbesteuerung
Den Arbeitsvertrag wollte ich zwar sehen, ob dort etwas dazu vermerkt wurde, hab ich aber nicht gesehen.
Hier (durch die Zahlung) wollte der AG wohl nur den einen AN ruhigstellen, ohne da� erst noch Presse, Kollegen usw. munter werden. Au�erdem hatte die Niederlassung immerwieder versprochen die psch. Abrechnung vorzunehmen, aber nicht eingehalten.
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20.10.2009, 10:51
Beitrag: #8
RE: Pauschalbesteuerung
Hallo,

@phoenix
Ich bezweifle mal ob die von Dir zitierte Stellungnahme lt. Bl�mich so noch g�ltig ist. Inzwischen ist die gesetzliche Lage seit 2005 v�llig anders strukturiert.
Und ob der damalige zivilrechtliche Anspruch heute so noch durchsetzbar ist, d�rfte wohl ein Eingriff in die unternehmerische Sph�re des Arbeitgebers darstellen. Das Gesetz sieht eine Kann-Vorschrift vor und �berl�sst damit dem Arbeitgeber das Wahlrecht.

Das ist aber lediglich meine Meinung.

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20.10.2009, 16:11
Beitrag: #9
RE: Pauschalbesteuerung
zaunk�nig schrieb:Ich bezweifle mal ob die von Dir zitierte Stellungnahme lt. Bl�mich so noch g�ltig ist. Inzwischen ist die gesetzliche Lage seit 2005 v�llig anders strukturiert.
Und ob der damalige zivilrechtliche Anspruch heute so noch durchsetzbar ist, ...

Tja, das �berlasse ich den Arbeitsrechtlern. Wie es so der Zufall ist, ist der EM in meinem Fall der Profession halber ein Rechtsanwalt (allerdings Spezialisierung in anderen Bereichen)... Ich habe also gestern erstmal nichts besseres zu tun gehabt, als ihn auf die steuerliche Rechtslage hinzuweisen ("kann" ) und im �brigen anheimgestellt, arbeitsrechtliche/ zivilrechtliche Anspr�che zu pr�fen.

Auch ein STB kann fies sein!

schönen Tag noch

phönix
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20.10.2009, 17:22
Beitrag: #10
RE: Pauschalbesteuerung
Hi,

also zum Bl�mich-Zitat: der Ehrlichkeit halber sollte gesagt werden, dass dort auch steht "a.A. HHR"! Deshalb hier die Quellen:

Bl�mich]
Der ArbN hat einen arbeitsrechtl. Anspruch, dass der ArbG die St-Karte entgegennimmt und sie St im Regelbesteuerungsverfahren einbeh�lt (BAG v. 5. 8. 87, NJW 88, 1165; BFH VI R 48/79 v. 3. 6. 82, BStBl II 82, 710). Dann hat der ArbN aber ebenso einen Anspruch auf Pauschalierung der LSt nach � 40a, wenn er bereit ist, die LSt zu �bernehmen. Die Entscheidungsfreiheit im �ffentl.-rechtl. StSchuldverh�ltnis wird hiervon nicht ber�hrt; denn StR und privates oder �ffentl. DienstR sind zwei unterschiedl., voneinander unabh�ngige Rechtskreise (vgl. K/S/M � 40a Rz. A 9 m. w. N.). Es ist dienstrechtl. nicht begr�ndbar, warum der ArbG allein die H�he der StBelastung soll bestimmen k�nnen. Der ArbG muss auf Grund seiner F�rsorgepfl. auch die Belange des ArbN ber�cksichtigen und die g�nstigste stl. Belastung w�hlen (offen in BAG v. 22. 6. 78, DB 78, 2081, HFR 79, 110; a. A. H/H/R � 40a Anm. 18).
[/quote]

und dann der Tenor des BAG Urteils

[quote=BAG schrieb:
1. Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, da� der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen mu�, wenn er sich f�r das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet (Best�tigung von BAG AP Nr. 10 zu � 38 EStG).
2. Die Pauschalbesteuerung des Tariflohnes verst��t jedenfalls dann nicht gegen � 4 Abs. 1 und 3 TVG, wenn der Arbeitnehmer jederzeit die Einzelbesteuerung seines Lohnes verlangen kann.
BAG 3. Senat, Urteil vom 22.06.1978 - 3 AZR 156/77, 2. Instanz: LAG D�sseldorf
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