Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
13.10.2009, 21:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2009 21:13 von Lemgun.)
Beitrag: #1
Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Folgender Fall:

Papa und Onkel wollen an Junior ihre OHG gegen lebenslange Rentenzahlungen übergeben. Zur Sicherung ihrer Ansprüche soll die Rentenschuld als Grundschuld auf das Betriebsgrundstück eingetragen werden.

Ertragsteuerlich: Sonderausgaben bei Junior, 22er Einkünfte bei den Senioren. Keine Anschaffungskosten bei Junior, gem. § 6 Abs. 3 EStG Fortführung der Buchwerte.

Wenn Junior die Rente nicht mehr zahlen kann, weil die Erträge des Unternehmens das nicht mehr hergeben, und dann das Betriebsgrundstück an die Senioren zurückgegeben wird, die das dann vermieten oder verkaufen wollen: Entnahme zum Teilwert (hier erhebliche stille Reserven) was Junior dann versteuern muss?

Schon mal vielen Dank im voraus.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2009, 12:35
Beitrag: #2
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Hallo,

Spreche jetzt einfach mal die rechtlichen Problematiken an.


1. Übergabe der OHG auf den Junior stellt eine Umwandlung dar. Aus der Personengesellschaft wird ein Einzelunternehmen.

2. Grundstück stellt einen Teil der OHG dar und geht auf den Junior über, wobei sich die Gesellschafter der OHG ein dingliches Recht sichern. Eigene Eigentums- oder Besitzansprüche sind damit nicht mehr verbunden. Lediglich die wirtschaftliche Verwertung wird schwieriger.

3. Kann der Junior nicht mehr zahlen und muss das Grundstück veräußern oder herausgeben (Entnahme), dann haben wir hier aufgrund sachlicher Verpflechtung und vorliegen einer wesentlichen Betriebsgrundlage eine Betriebsaufspaltung.


Würde mir da steuerlich was sinnvolleres einfallen lassen. z.B. Aufnahme des Juniors in die OHG und Übertragung der Geschäftsführung. Nach und nach Übernahme der Gesellschaftsanteile von Vater und Onkel, resultierend aus den erwirtschafteten Gewinnen. Denkbar wäre eine disquotale Gewinnvereinbarung.

Denkbar auch die Umwandlung der OHG in eine GmbH bzw. GmbH & Co. KG (ist aber komplizierter) und dann eine schrittweise Anteilsübertragung.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2009, 22:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2009 22:34 von Lemgun.)
Beitrag: #3
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Vielen Dank für die raschen Anmerkungen, Zaunkönig.

zu 1.: Das ist mir bewusst, aus der OHG wird e.K., ich seh da aber kein Problem.

zu 2.: Die Senioren vertrauen darauf, das Junior im Falle des Falles das Grundstück zurückgibt und sind sich des Risikos bewusst.

zu 3.: Die Betriebsaufspaltung würde ich verneinen mangels personeller Verpflechtung, die dann nicht mehr besteht. Betriebsunternehmen: Junior, Besitzunternehmen: nicht Junior

Zu der Nach- und Nach- Lösung:
Junior arbeitet schon lange in leitender Position in der OHG als Angestellter mit, hat auch die fachlichen Voraussetzungen der Branche. Nun ist der Vater ist schwer krank und die Zeit drängt. Erst jetzt, wo es fast zu spät ist, werden unsere früheren Beratungsversuche erhört, sich rechtzeitig un die Unternehmensnachfolge zu kümmern. Gesellschaftsvertrag der OHG sagt aus, dass bei Ausscheiden des Vaters durch Tod lediglich ein Abfindungsanspruch zu Buchwerten besteht, Junior also nicht in die OHG reinkommt. Der Onkel will nicht mehr arbeiten und Kohle sehen...

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.10.2009, 15:09
Beitrag: #4
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Hallo,

bezüglich der personellen Verflechtung würde ich Dir gänzlich zustimmen wollen, wenn lediglich betrachtet wird, dass in der Betriebsgesellschaft eben die Mitglieder der Besitzgesellschaft nicht Anteilseigner sind.

Aber durch die Sicherungsübereignung der wesentlichen Betriebsgrundlage im Rahmen der Umwandlung sehe ich eine Problematik. Denn von Beginn an haben die ehemaligen Gesellschafter der OHG hier eine sehr starke wirtschaftliche Bestimmungsposition.
Die Übereignung ist ja an Bedingungen geknüpft, die nicht mehr erfüllt werden können.

Vielleicht äußerst sich zu der Problematik noch jemand, der in der Thematik ein wenig aktiver ist als ich.



Persönlich würde ich immer noch die Umwandlung in eine GmbH mit anschließender Anteilsübertragung "Zug um Zug" befürworten. Dann bleibt die Gesamtheit bestehen und die Sicherheit der ehemaligen OHG-Gesellschafter liegt in ihren Anteilen an der GmbH, die letztlich erst durch Tod (gegen Ausgleich) oder Erfüllung der Rentenpflicht verloren geht.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.10.2009, 18:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2009 18:22 von Lemgun.)
Beitrag: #5
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Vielen Dank für Deine weitere Mühe. Die sehr starke wirtschaftliche Bestimmungsposition der Senioren führt m.E. mangels Mitunternehmerstellung im Betriebsunternehmen nicht zur Betriebsaufspaltung.

Ich persönlich würde auch eine Zug um Zug Lösung bevorzugen, wenn der gierige Onkel nicht wäre und die beiden (Junior und Onkel) sich leiden könnten... Außerdem steht zu befürchten, dass der Vater in Kürze stirbt und Junior dann nur einen Abfindungsanspruch in Buchwerthöhe bekommt.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.10.2009, 07:46
Beitrag: #6
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Hallo,

wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme Eile geboten ist, dann spricht doch einiges für eine Umwandlung in eine GmbH.

Der Junior kann den Vater ersetzen bzw. es kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden dass er an Stelle des Vaters in das Unternhmen einsteigt.

Der Junior kann, entsprechend seiner Stellung sowohl als GF als auch als Minderheitsgesellschafter sofort eingestellt werden.

Der Onkel bekommt sein Geld.
Im Falle der Umwandlung auf ein Einzelunternehmen gegen Versorgungsleistung erhält er doch lediglich die wiederkehrende Versorgungsleistung.
In meinem Model könnte er einen Teil seiner Anteile gegen Barabfindung übertragen und erhält anstelle der Versorgungsleistung jeweils einen Betrag für Übertragung eines Teils seiner Anteile an der GmbH.


Will das Modell aber nicht in den Himmel loben.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.10.2009, 09:13
Beitrag: #7
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Hallo

der Vater kann doch aber auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Mitunternehmeranteil auf den Sohn übertragen. Dann würde dieser Part geklärt sein. Im zweiten Zug kann man sich dann dem Onkel widmen.

Wie eine Versorgungsleistung und deren Wegfall zu behandeln ist, findet man u.a. im Renten-Erlass 1 §10/5.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.10.2009, 13:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 14:02 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Vielen Dank Euch beiden.

@zaunkönig:
Zitat:wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme Eile geboten ist, dann spricht doch einiges für eine Umwandlung in eine GmbH.

Der Junior kann den Vater ersetzen bzw. es kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden dass er an Stelle des Vaters in das Unternhmen einsteigt.

Der Junior kann, entsprechend seiner Stellung sowohl als GF als auch als Minderheitsgesellschafter sofort eingestellt werden.

Will der Onkel nicht Sad

Zitat:Der Onkel bekommt sein Geld.
Im Falle der Umwandlung auf ein Einzelunternehmen gegen Versorgungsleistung erhält er doch lediglich die wiederkehrende Versorgungsleistung.
In meinem Model könnte er einen Teil seiner Anteile gegen Barabfindung übertragen und erhält anstelle der Versorgungsleistung jeweils einen Betrag für Übertragung eines Teils seiner Anteile an der GmbH.

Das wäre eine Veräußerung, und die Steuer will der Onkel auch nicht tragen...

tolledeu schrieb:Hallo

der Vater kann doch aber auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Mitunternehmeranteil auf den Sohn übertragen. Dann würde dieser Part geklärt sein. Im zweiten Zug kann man sich dann dem Onkel widmen.

Wie eine Versorgungsleistung und deren Wegfall zu behandeln ist, findet man u.a. im Renten-Erlass 1 §10/5.

LG T.D.

Das kann der Vater nicht alleine, nur mit Zustimmung des Onkels, und der sperrt sich...

Den Renten-Erlass habe ich gelesen, wie die Versorgungsleistung zu behandeln ist, bin ich sicher und habe ich auch ganz oben dargestellt. Aber wie deren Wegfall zu behandeln ist, muss ich noch mal suchen, da habe ich nix finden können.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation