AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
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18.06.2009, 08:54
Beitrag: #1
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AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Hallo,
an mich wurde eine AN Frage herangetragen und ich kann die nicht wirklich beantworten, weil ich die aktuelle Rechtslage nicht auf dem Schirm habe. Es geht um die 1% Regel: Ein AN ist Regionalleiter und hat nicht EINE feste Arbeitsstätte, sondern arbeitet entweder zu Hause oder fährt zu den Filialen 1-5 (System Supermarkt). Der AN fährt also zu 90% in die Filialen 1-5 und arbeitet zu 10% zu Hause. Der AG legt nun für alle AN einheitlich eine Entfernung von 30km für die 1% Regel zu Grunde, da sich die Filialen 1-5 regelmäßig in der Distanz befinden (Durchschnitt) bzw. sich auch im laufenden Jahr die Filialzusammensetzung ändert. Was nun am Ende des Jahres? Der AN hat ermittelt, dass alle Filialen zwischen 15-20km entfernt lagen, kann er nun zumindest den Überbetrag für 10km (der ist objektiv nachweisbar) geltend machen? Meine Idee war: a) rückwirkende Änderung der Lohnrechnung b) negative Einnahmen in Anlage N erklären m.E. wäre b) sinnvoller, weil man einfach eine selbst erstellte Anlage bastelt. Wie wird es nun am Besten gehandhabt? fragt showbee |
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18.06.2009, 09:23
Beitrag: #2
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
showbee schrieb:Was nun am Ende des Jahres? Der AN hat ermittelt, dass alle Filialen zwischen 15-20km entfernt lagen, kann er nun zumindest den Überbetrag für 10km (der ist objektiv nachweisbar) geltend machen?geht glaube ich (Lohnperle ist in Urlaub ![]() Zitat:b) negative Einnahmen in Anlage N erklärenDas wäre m.E. der richtige Weg Auflistung der Fahrten zu den einzelnen Filialen und Saldierung mit den in den Lohnabrechnungen angesetzten Fahrten Wg-Arbeitsstelle Und die Differenz dann als negativen Lohn bzw. Werbungskosten ansetzen. Warum nur die 10 km? Hat er keinen Kalender, in dem er die täglich besuchten Filialen aufzeichnet? ![]() |
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18.06.2009, 09:26
Beitrag: #3
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Ich glaube Du meinst nicht die 1% Regelung sondern die 0,03 % Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Da er ja für die tatsächlichen Fahrten die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann würde ich zusätzlich eine Anlage fertigen und den Sachverhalt für die restl. 10 km erläutern. Bescheinigung vom AG dass tatsächlich 30km versteuert wurden, wäre fürs FA auch nicht schlecht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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18.06.2009, 10:43
Beitrag: #4
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Merci!
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18.06.2009, 15:18
Beitrag: #5
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Aber es weder negativer Arbeitslohn noch sind es Werbungskosten.
Der auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Bruttoarbeitslohn muss entsprechend gemindert werden. |
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19.06.2009, 08:57
Beitrag: #6
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
So habe ich das bisher auch immer gemacht.
Ich hatte einen, der halt für seinen Dienstwagen ein akribisches Fahrtenbuch geführt hat. Da wollte sich der AG bei der Lohnsteuer unterjährig nicht drauf einlassen, - also haben wir per gesonderter Anlage das Brutto der Lohnsteuer-Bescheinigung mit der Einkommensteuererklärung korrigiert und das Fahrtenbuch mitgeschickt. Gab nie ein Problem. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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19.06.2009, 09:08
Beitrag: #7
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Das ist auch der richtige Weg. Manchmal streuben sich kurz die Bearbeiter den Bruttobetrag, der vom AG übermittelt wurde, zu ändern, aber meist läuft es problemlos. Ist jedoch bei der 1% Regelung durch Fahrtenbuch häufiger, als hier mit der 0,03% Regelung.
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19.06.2009, 10:13
Beitrag: #8
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Zitat:So habe ich das bisher auch immer gemacht. Wie sieht es mit den SV-Beiträgen aus (wenn unterhalb der BBG)? |
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19.06.2009, 19:34
Beitrag: #9
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Aus dem Bauch heraus, ohne eine Grundlage nennen zu können - Pech gehabt.
Ciao Dragon |
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19.06.2009, 20:16
Beitrag: #10
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
gab es dazu nicht was im rahmen des BVerfG-Urteils zur Pendlerpauschale? meine da habe es rundschreiben zu gegeben
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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