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Kindergeld und EStE
11.05.2009, 08:18
Beitrag: #1
Kindergeld und EStE
Hallo,

eine Frage an die im Finanzamt tätigen:

Ich bearbeite hier einen Kindergeldhinterziehungsfall. Kindergeld wurde für ein Kind von mehreren Familienkassen bezogen. Nun ergibt sich für mich die Frage der Konkurrenz zwischen KiG-Festsetzung und ESt-Bescheiden. Grundsätzlich ist ja KiG nur die mtl. Steuervergütung auf die ESt der Berechtigten.

Meine Frage: Wenn tatsächlich mehr KiG bezogen wurde und das Finanzamt im Rahmen der EStE davon Kenntnis erlangt, kann dann das Finanzamt das Über-KiG auf die festzusetzende ESt drauflegen? Bei der Günstigerprüfung wird das zwar gemacht, also Abzug KiFB vom zu versteuernden Einkommen und addierung des KiG auf die ermittelte ESt. Geht das aber auch ohne Abzug des KiFB bei doppeltem KiG Bezug?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Wird in diesen Fällen schlicht die Familienkasse informiert und mit der Rückforderung beauftragt?

Danke,

showbee
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11.05.2009, 09:24
Beitrag: #2
RE: Kindergeld und EStE
Ich bin zwar nicht angesprochen, da nicht auf dem FA tätig Big Grin
aber trotzdem:

showbee schrieb:Wird in diesen Fällen schlicht die Familienkasse informiert und mit der Rückforderung beauftragt?

Das klingt ja, als wäre noch alles offen.

Dann würde ich der KiG-Kasse mitteilen, dass mehrfacher KiG-Bezug festgestellt wurde und für das zu viel bezahlte KiG um Mitteilung Bankverbindung bitten.
In dem Fall wäre das FA ganz außen vor.
Und ein Strafverfahren käme auch nicht in Betracht.
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11.05.2009, 09:57
Beitrag: #3
RE: Kindergeld und EStE
tosch schrieb:Ich bin zwar nicht angesprochen, da nicht auf dem FA tätig Big Grin
aber trotzdem:

showbee schrieb:Wird in diesen Fällen schlicht die Familienkasse informiert und mit der Rückforderung beauftragt?

In dem Fall wäre das FA ganz außen vor.
Und ein Strafverfahren käme auch nicht in Betracht.

Fall in der Plauderecke...
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11.05.2009, 09:59
Beitrag: #4
RE: Kindergeld und EStE
Zitat:Ich bin zwar nicht angesprochen, da nicht auf dem FA tätig
aber trotzdem:
Das FA kann ja nicht wissen, ob doppelt KG bezogen wurde. Selbst wenn auf der Anlage Kind 3.696,- statt 1.848,- steht, werden sie dies als Eingabefehler auffassen.
Und wenn sie es doch merken, glaub ich kaum, daß eine Mitteilung an die Familienkasse erfolgt. Im Bescheid mit verrechnen, wird hinsichtlich der Software wahrscheinlich auch nicht funktionieren, zumal dann ja eine Zahlung vom FA zur Familienkasse erfolgen müsste.
Man sollte sich hier doch mit der KG-Kasse in Verbindung setzen.
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11.05.2009, 10:06
Beitrag: #5
RE: Kindergeld und EStE
Opa schrieb:Im Bescheid mit verrechnen, wird hinsichtlich der Software wahrscheinlich auch nicht funktionieren, zumal dann ja eine Zahlung vom FA zur Familienkasse erfolgen müsste.

Opa, vgl. Plauderecke, eben die Software interessiert mich ;-) Zahlung von FA zur FamK gibt es ja auch im Rahmen der normalen Günstigerrechnung nicht.
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11.05.2009, 13:01
Beitrag: #6
RE: Kindergeld und EStE
showbee schrieb:eben die Software interessiert mich

Die Software meckert (allerdings erst seit 2002 oder so), wenn das eingegebene Kindergeld im Widerspruch zu den anderen Angaben des Kindes steht.

Es ist immer der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld einzugeben, egal wieviel tatsächlich bezogen wurde.

Stellt das FA fest, dass jemand zuviel oder unberechtigt Kindergeld erhalten hat, wird die Familienkasse informiert.
Dafür gibt es sogar einen Vordruck.Wink
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11.05.2009, 13:47
Beitrag: #7
RE: Kindergeld und EStE
Petz schrieb:Dafür gibt es sogar einen Vordruck.Wink

Das wollt ich hören!!!
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11.05.2009, 20:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2009 20:26 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Kindergeld und EStE
Petz schrieb:Die Software meckert (allerdings erst seit 2002 oder so)
Könnte sein, dass das so ist, weil:

Petz schrieb:Es ist immer der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld einzugeben, egal wieviel tatsächlich bezogen wurde.)

Jepp, da ist aber erst seit VZ 2004 so (oder so). Vorher kam es auf die tatsächliche Kindergeldzahlung (allerdings nicht zahlungsflusszogen) an, es war also möglich, kein Kindergeld zu beantragen und nur die Freibeträge ohne Gegenrechnung von Kindergeld geltend zu machen.

Bei doppelter Kindergeldzahlung liegt m. E. im Übrigen nicht immer zwingend ein Hinterziehungsfall vor (dazu müsste der Antragsteller zweifach beantragt und/oder Angaben zur weiteren Antragstellung unterlassen haben).

Da bei den Familienkassen erfahrungsgemäß mitunter ziemliches Durcheinander herrscht, kann es vorkommen, dass z. B. nach Zuständigkeitswechseln von der alten Kasse zusätzlich weitergezahlt wird (dann liegt einmal eine rechtsgrundlose Zahlung vor) oder doppelt festgesetzt wurde, obwohl dies nach den Angaben des Antragstellers nicht hätte erfolgen dürfen.

Betrifft natürlich dann nur die strafrechtliche Würdigung und die Frage der Verzinsung und der Festsetzungsverjährung. Eine Rückforderung ist im Rahmen der Verjährungsfristen trotzdem möglich.

Dies nur als Tipp für showbee. Ich gehe aber davon aus, dass er sich die Anträge bei den jeweiligen Kassen schon angesehen hat und unzweifelhaft falsche/fehlende Angaben des Antragstellers gegeben sind.
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