Änderung aufgrund Behinderung
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03.04.2009, 10:40
Beitrag: #1
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Änderung aufgrund Behinderung
Mandant hatte Antrag auf Behinderung in 04 gestellt.
In 06 wird 60% rückwirkend ab 04 festgestellt, was er mir aber nicht mitteilte. Nun kann ich zwar Antrag auf Änderung der Bescheide 04 und 05 aufgrund 173 AO beantragen. Aber geht dies auch für 06 und 07? M.E. nicht denn die Behinderung war ja in 06 schon bekannt. Oder? |
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03.04.2009, 10:50
Beitrag: #2
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RE: Änderung aufgrund Behinderung
nee, nee.
Der Behindertenausweis ist ein Grundlagenbescheid, daher können alle Bescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden. |
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03.04.2009, 11:02
Beitrag: #3
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RE: Änderung aufgrund Behinderung
Das ist doch mal ´ne gute Nachricht. Danke
AO ist eben nicht so ganz mein Ding. |
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03.04.2009, 11:03
Beitrag: #4
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RE: Änderung aufgrund Behinderung
steht im AEAO zu § 175 unter 1.1
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03.04.2009, 11:08
Beitrag: #5
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RE: Änderung aufgrund Behinderung
Stimmt. Aber manchmal ist es einfacher hier zu fragen, als in der AEAO zu suchen. "schäm"
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03.04.2009, 11:16
Beitrag: #6
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RE: Änderung aufgrund Behinderung
So war das auch nicht gemeint.
Auch nicht alle Bearbeiter im FA kennen diese Fundstelle und könnten daher Schwierigkeiten machen beim Änderungsantrag. Daher war das nur als Argumentationshilfe gedacht.... |
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