Zinslauf ESt
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13.03.2009, 16:46
Beitrag: #11
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RE: Zinslauf ESt
Technisch scheint einiges möglich zu sein. Bei einem Mandanten wurden jetzt 7.930,- als Unterhaltszahlung anerkannt. Ich konnte es gar nicht so beantragen, weil mein Programm es natürlich automatisch auf max. 7.680,- begrenzt. Wie das FA es hinbekommen hat 7.930,- zu gewähren ist mir auch rätselhaft. Beantragt hatte ich eben auch nur 7.680,-.
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13.03.2009, 16:52
Beitrag: #12
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RE: Zinslauf ESt
Das ist doch jetzt ein anderes Thema....
Das FA kann theoretisch dort einen unbegrenzten hohen Betrag angeben, es könnten ja mehrere Personen unterhalten worden sein.... Und bei einer manuellen Berechnung passieren eben auch Fehler. Aber wie man einen anderen Zinslauf hinbekommt, erschließt sich mir nicht. |
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13.03.2009, 20:16
Beitrag: #13
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RE: Zinslauf ESt
Clematis schrieb:Hier ist doch aber schon fast mutwillig davon auszugehen, dass das FA eine Verzinsung produzieren will ( wenn die Erklärung ZWEI Jahre unbearbeitet bleibt!). Nochmal ich: Das FA hat überhaupt kein Interesse mutwillig Zinsen zu produzieren. Ich vermute eher, dass keiner Bock auf den Fall hatte. Nach einer BP ist ja schon darauf zu achten, ob die folgenden Erklärungen den Erkenntnissen der BP angepasst wurden. Ich sehe für einen (Teil-)Erlass der Zinsen überhaupt keine Chancen. Diese Vorschrift ist mehrmals durchgeurteilt bis obenhin, Erlass gibt es nur bei Erlassbedürftigkeit und -würdigkeit. |
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13.03.2009, 21:38
Beitrag: #14
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RE: Zinslauf ESt
Ich habs jetzt mal versucht.
Mehr als abgelehnt kann der Antrag nicht werden. ----------------- LG Clematis |
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13.03.2009, 21:43
Beitrag: #15
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RE: Zinslauf ESt
Clematis schrieb:Ich habs jetzt mal versucht. gut gemacht, Clematis. Ich hätte es genauso gemacht. Niemals aufgeben Beste Grüße Vorwitzig |
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13.03.2009, 23:01
Beitrag: #16
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RE: Zinslauf ESt
Kann man natürlich machen.
Aber das "Muster"-Ablehnungsschreiben haben wir alle auf dem PC (zumindest bei uns). Es müssen jeweils nur Stpfl. und St-Nr geändert werden... |
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