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Journalist unrichtiger USt-Ausweis - Dragon - 06.01.2009 16:58 Brett vorm Kopf!!! Folgender Sachverhalt: Journalist schreibt einen Artikel für eine Holländische Firma (Yearbook). Es wurden 19% USt (2.000,-€ + 380,00 €) ausgewiesen. Arbeiten wurden nicht in Holland sondern in Deutschland erledigt. m.E. wurden 380,00 € gem. § 14c (1) UStG unrichtig ausgewiesen, da der Ort der Leistung gem. §3a (3) S.1 i.V.m. (4) Nr.1 UStG nicht in Deutschland liegt. Somit komme ich auf nicht steuerbar und 380,00 € zu unrecht ausgewiesener Steuer. Würde daher in Zeile 102 der USt-Erkl. 2007 diese 380,00 € angeben und gut ist. Oder ist der Fall vielmehr nach § 3a (2) Nr. 3 UStG zu lösen und er wird steubar, da Ort der Leistung im Inland? Dann würden 224,29€ falsch ausgeweisen sein, da für mich unstreitig 7% anzuwenden wären, so wie für seine anderen inlämdischen Umsätze auch. Also ich tendiere wie gesagt zum nicht steuerbaren. Was meint Ihr? RE: Journalist unrichtiger USt-Ausweis - showbee - 06.01.2009 19:41 Vielleicht meint er mit dem 19% Ausweis auch die NL-USt, die ist nämlich auch 19%! Ansonsten würde ich § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG befürworten. http://www.belastingdienst.nl/variabel/buitenland/de/unternehmer/unternehmer-75.html#P2629_133971 RE: Journalist unrichtiger USt-Ausweis - Dragon - 07.01.2009 09:32 Danke für die wirklich interessante Seite! Konnte dort aber herausfinden, dass die LEistung unseres Mandanten USt-frei ist- steht hier - . Danke für die Bestätigung des Paragraphen- hatte mich eine Sekundelang von unserer Azubine verwirren lassen - hörte sich auch erst mal plausibel an. Nach subsumieren konnte ich sie aber auch überzeugen. RE: Journalist unrichtiger USt-Ausweis - showbee - 07.01.2009 10:42 Servus, ja sicher ist es in NL steuerfrei, aber vielleicht dachte der Journalist bei Fertigung der Rechnung, dass er NL Steuer ausweisen müsse... dann sollte man überlegen, ob tatsächlich D Anspruch auf den Fehlausweis hat...?! RE: Journalist unrichtiger USt-Ausweis - Dragon - 07.01.2009 11:11 Stimmt !!! Werde dazu unseren Mandanten konsultieren. Da er die Rechnung in Englisch verfasst hat könnte man vllt. davon ausgehen. Es steht zumindest nicht deutsche USt 19% darauf. Gehe aber erstmal davon aus, dass er nicht wusste was er tat. thx |