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Wechsel PKV in GKV - Druckversion

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Wechsel PKV in GKV - Opa - 06.02.2014 18:20

AN war in der privaten KV.

Seit 2010 lag er unter der Beitragsbemessungsgrenze, daraufhin wechselt er in 2012 in die GKV. Soweit alles klar, die PKV hat die Kündigung akzeptiert, die AOK hat ihn aufgenommen.

Nun aber kommt die AOK und sagt, er hätte ja schon in 2010 unter der Grenze gelegen und er hätte damals schon wechseln müssen und verlangt jetzt nachträglich den Beitrag für 2010 und 2011.

Kann das sein? Kennt sich damit jemand zufällig aus? Die PKV wird ja kaum den Beitrag für die 2 Jahre zurück zahlen.


Wechsel PKV in GKV - showbee - 06.02.2014 19:20

Das ist dumm gelaufen. Die VersPflicht tritt schnell wieder ein. Man hat ein Sonderkündigungsrecht in der PKV; das sollte man dann auch ausüben.

Auf die Schnelle:

http://sozialversicherung-kompetent.de/20090502235/krankenversicherung/versicherungsrecht-gkv/kv-pflicht-bei-unterschreiten-jahresarbeitsentgeltgrenze


RE: Wechsel PKV in GKV - Opa - 07.02.2014 11:55

Irgendwie kann ich es nicht nachvollziehen, daß man dann 2 Jahre die Beiträge nachzahlen muss, obwohl man ja krankenversichert (privat) war. Woher soll man wissen, daß man ein Sonderkündigungsrecht bei der PKV hat bzw. müsste man nicht darauf hingewiesen werden (AG)?


RE: Wechsel PKV in GKV - phönix - 07.02.2014 12:41

(07.02.2014 11:55)Opa schrieb:  Woher soll man wissen, daß man ein Sonderkündigungsrecht bei der PKV hat bzw. müsste man nicht darauf hingewiesen werden (AG)?

diese Frage kann ich gut nachvollziehen.
Schadenersatzanspruch des AN gegen Arbeitgeber?


RE: Wechsel PKV in GKV - Opa - 07.02.2014 16:56

Keine Ahnung, aber wer will schon gegen seinen AG vorgehen.


RE: Wechsel PKV in GKV - Opa - 09.02.2014 13:14

Wenn es denn wirklich zu dieser Nachzahlung kommt, könnte man diese steuerlich geltend machen? Einerseits ja, sind ja Pflicht-KV-Beiträge. Andererseits nein, da es ja Zahlungen für andere Jahre sind und damit im gezahlten Jahr (2014) über die Basisvers. hinausgehen.
???


RE: Wechsel PKV in GKV - tosch - 09.02.2014 13:42

(09.02.2014 13:14)Opa schrieb:  Wenn es denn wirklich zu dieser Nachzahlung kommt, könnte man diese steuerlich geltend machen?
...
Andererseits nein, da es ja Zahlungen für andere Jahre sind und damit im gezahlten Jahr (2014) über die Basisvers. hinausgehen.
Ich hatte letztes Jahr einen Selbständigen mit nebenberuflichem Anstellungsverhältnis (Brutto T€ 10), über das er kv-versichert war. Diese GKV hat dann seine Selbständigkeit (Gewinn > T€ 100) als vorrangig eingestuft und für 3 Jahre Beiträge nachberechnet. Gab keine Probleme mit der Absetzbarkeit der Nachforderung für mehrere Jahre. Ich meine aber, dass
es da noch eine Begrenzung auf T€ 20 p.a. gibt oder gab.

In Deinem Fall zahlt er ja auch keine freiwilligen, sondern Pflichtbeiträge.


RE: Wechsel PKV in GKV - Opa - 10.02.2014 12:53

Na, das wäre ja wenigstens etwas.