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Vorsorgepauschale neues Recht - Vorwitzig - 21.10.2007 16:52 in § 10 c EStG n.F. ist die Vorsorgepauschale geregelt. In Absatz 2 steht, dass wenn der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen hat, für die Vorsorgeaufwendungen eine Vorsorgepauschale abgezogen wird, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus 1. dem Betrag der bezogen auf den Arbeitslohn, 50 % des Beitrags in der allgemeinen RV entspricht und 2. 11 Prozent des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 EUR. In dem Erlaß 24.02.05 heißt es hierzu unter RZ 54, dass für die Berechnung der Vorsorgepauschale auf den Arbeitslohn und nicht auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt abzustellen. Wie ist denn das jetzt mit normalen Abfindungen, die aus Anlaß der Beendigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bezahlt werden? Die sind ja sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Wird die Abfindung als Arbeitslohn bei der Berechnung der Vorsorgepauschale berücksichtigt oder nicht? RE: Vorsorgepauschale neues Recht - zaunkönig - 22.10.2007 10:50 Hallo, gefunden habe ich zu der speziellen Frage auf die schnelle nichts. Aber es ist doch die Rede vom steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und die Abfindung ist steuerpflichtig und wenn steuerpflichtig, auch Arbeitslohn. Die Abfindung wäre dann kein Arbeitslohn, wenn sie einen Vermögensnachteil ausgleichen würde, dann allerdings auch nicht steuerpflichtig. Ich lese dies jedenfalls so aus dem Gesetzestext heraus. |