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BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - experttobe - 29.07.2010 10:08 Karlsruhe. Die geltende Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist verfassungswidrig. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag veröffentlicht. Der Gesetzgeber muss rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung schaffen. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und kippten eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht. Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu erlassen. (Az.: 2 BvL 13/09) Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete. (apn/rtr) RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Catja - 29.07.2010 11:06 Joooo! Hab´s auch gerade gelesen... Fein. RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Opa - 29.07.2010 11:54 Zitat: Der Gesetzgeber muss rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung schaffen.Fragt sich, wie die dann aussieht. Müssen die Kosten nun (jetzt) berücksichtigt werden, oder erst ab Neuregelung? RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - zaunkönig - 29.07.2010 12:09 Hallo, hätte ich nicht unbedingt in dieser Form erwartet, da wohl eine echte Rückwirkung vorliegt. Da offene Verfahren auszusetzen sind, werden wohl nur diejenigen in den Genuss kommen, die noch nicht endgültig veranlagt sind. Hier noch eine etwas ausführlichere Darstellung in Auszügen: Zitat:Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen. RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Opa - 29.07.2010 12:15 Zitat:Da offene Verfahren auszusetzen sind, werden wohl nur diejenigen in den Genuss kommen, die noch nicht endgültig veranlagt sind.Bisher waren doch alle Bescheide hierzu vorläufig. RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - experttobe - 29.07.2010 12:39 Nein, nicht alle. Ist ja nicht sofort in die Vorläufigkeitsliste aufgenommen worden. Da musste dann schon noch EInspruch eingeleg werden und das RdV beantragt werden. LG e RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - zaunkönig - 29.07.2010 16:50 Hallo, ich weiß von vielen Ämtern, die jegliche Ansetzung von WK bezüglich des Arbeitszimmers, unter Hinweis auf ablehnende Rechtsprechung und den Gesetzestext, grundsätzlich abgelehnt haben. Da wurde auch kein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk gesetzt. Wer also nicht gleich unter Berufung auf die Anhängigkeit beim BVerfG den Rechtsbehelf eingelegt hat, der schaut dumm aus der Wäsche. Ob man zu dem Ergebnis wie bei der Entfernungspauschale kommt, dass lasse ich mal dahingestellt. Wohl eher nicht, da das Gericht lediglich eine rückwirkende Neuregelung angeordnet hat und wohl nicht festgestellt hat, dass die alte Regelung bis zu einer Neuregelung beizubehalten ist. Als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich den bisherigen Verfahrensstand prophezeit. RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Petz - 29.07.2010 18:16 Angeblich sollen wir morgen nachmittag schon den Entwurf eines BMF-Schreibens bekommen.... RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Eisvogel - 29.07.2010 20:48 Petz schrieb:Angeblich sollen wir morgen nachmittag schon den Entwurf eines BMF-Schreibens bekommen....ich tippe mal, da steht drin, die alte Regelung wird wieder hergestellt... RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Kiharu - 29.07.2010 21:16 Und ich tippe mal, das wird da nicht drin stehen. Denn Zitat:die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. ist nur die halbe Miete der alten Regelung. Und das hier Zitat:In Erweiterung der verfassungsrechtlichen Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass die Ausdehnung des Abzugsverbotes nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit davon nunmehr auch Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst sind, das zu mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. war die andere Hälfte der Altregelung. Und die wird wohl nicht wieder kommen. |