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GrESt auf "Kleinkram" - Catja - 09.07.2009 08:23 Hallo Kollegen, mir fehlen hier im B�ro deutlich Kommentare zum GrEStG und zum BGB, - daher meine Frage: Steuerpflichtiger kauft Grundst�ck. In dem Vertrag sind gesondert f�r zusammen 18.000 � ausgewiesen: - Gartenh�tte - Wintergarten - Geh�lze. FA will auf diese nun auch die GrESt haben. Ich bin der Meinung, dass das f�r die Geh�lze m�glich ist (� 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG i.V.m. � 94 Abs. 1 BGB). Bei der Gartenh�tte zweifele ich, da ich momentan nicht weiss, ob sie ein Fundament hat und somit mit dem GuB fest verbunden ist. Beim Wintergarten gehe ich von einem Fundament aus (geht das in Deutschland �berhaupt ohne?) und meine, dass somit auch dieser in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen ist. Was ich f�r meinen Schrieb an den Mandanten br�uchte, w�ren irgendwelche wichtigmacherischen Fundstellen, die meine Ansicht untermauern oder widerlegen. Hat jemans sowas f�r mich? (aber macht Euch nicht zu viel M�he, - es geht weniger um das Geld (sind nur 630 � GrESt), als mehr um das Prinzip beim Mandanten. Danke Euch! Gru�, die Catja RE: GrESt auf "Kleinkram" - tosch - 09.07.2009 09:31 Hallo, der BFH hat am 04.10.78 II R 15/77 BStBl 1979 II S. 190 entschieden, dass es f�r eine "feste Verbindung" ausreicht, wenn ein Bauwerk durch sein Eigengewicht auf dem Grundst�ck festgehalten wird, sofern das Eigengewicht einer Verankerung gleicht. Danach w�ren sowohl Gartenhaus als auch Wintergarten in die BMG f�r die GrESt einzubeziehen. Gru� tosch RE: GrESt auf "Kleinkram" - Catja - 09.07.2009 10:56 Dankesch�n! Genau das hab ich gebraucht. LG, Catja |