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RE: Aufteilung 35a u. Kap - Opa - 08.04.2009 12:55 Ein Schrei ging durch´s Büro. Jetzt hab ich die Einspruchsentscheidung. ![]() Kosten nach 35 a werden nur hälftig gewährt, obwohl sie eindeutig nur die EF getragen hat und nur die EF wohnt auch in der Wohnung. Das fasse ich als pure Schikane auf, nur weil ich mal etwas deutlicher geworden bin. Nur wegen 30,- rennt man eben nicht so einfach zum FG, und das hat das FA hier eindeutig einkalkuliert. ![]() S...bande. Den Bearbeiter merk ich mir, ich bin zwar nicht nachtragend, aber vergessen kann ich auch nicht. ![]() RE: Aufteilung 35a u. Kap - Dragon - 08.04.2009 13:10 Zitat:Der Mann wohnt nicht dort usw. und nach Rz. 34 des BMF "erfolgt die Aufteilung der Höchstbeträge grundsätzlich nach Maßgabe der jeweiligen Aufwendungen", die ja nunmal nur die Frau trägt. Hattest du des Rätsels Lösung nicht bei deinem Einspruch erwähnt? Sehr verwunderlich, da hätte dann nur ein Anruf bei der OFD geholfen. RE: Aufteilung 35a u. Kap - Opa - 08.04.2009 13:46 Und ob ich das erwähnt hatte. "Die Rg. ... lautet für beide Ehegatten. Der getr. lebende EM hat aber diese Aufwendungen nicht in seinem Haushalt. Daher können die Aufwendungen auch nicht nach der Vereinfachungsregelung des § 35a (3) EStG angesetzt werden, da die Ehegatten keinen gemeinsamen Haushalt haben." Soweit der Wortlaut der EE. Daß aber nur die EF die Aufwendungen getragen hatte, wird ignoriert. Sie beissen sich eben an der Bescheinigung auf beider Namen fest. Bei der EF wird nur der hälftige Betrag berücksichtigt. |