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RE: Anlage AV - Opa - 17.09.2008 09:46 Stimmt, wie Dragon es beschreibt. Bei der VL wird oft ein neuer Bescheid mit der Gewährung der AN Sparzulage ausgestellt. Außerdem steht in vielen Bescheiden, wenn im Vj. dies bereits beantragt wurde: "Sollten Sie VWL angelegt haben, können Sie ggf. die Festsetzung der AN Sparzulage bis zum 31.12. ? beantragen." (? steht für die 2 Jahresfrist) Für die Beachtung der AV muss aber der Bescheid geändert werden. Dies wird zwar oft aus "Kulanz" gemacht, wenn sie verspätet eingereicht wird, da viele Gesellschaften die Bescheinigung erst im April o. Mai ausstellen (oft nach Bescheiddatum), aber es besteht eben kein Rechtsanspruch darauf. Bei Petz (s.o.) gibt es zwar eine "interne Anweisung", aber mehr eben (leider) auch nicht. Bei mir war die Bescheinigung auch im Mai ausgestellt, der Bescheid v. Juli, aber jetzt im September wurde die Bescheinigung erst mir (bzw. dem FA) vorgelegt. Das sie aber im Mai dem Mandanten bereits vorlag, aber nicht mit eingereicht wurde, wird der Bescheid eben nicht mehr geändert. RE: Anlage AV - zaunkönig - 17.09.2008 13:37 Hallo, Zitat:Änderung zulässig: Das hilft bestimmt weiter. Schöne Grüße aus dem wilden, chaotischen Land zwischen den beiden Ozeanen. RE: Anlage AV - Opa - 17.09.2008 13:57 Ich hab´s jetzt 3 x gelesen, aber ich versteh´s nicht. Ist der Text zur Überschrift vertauscht? RE: Anlage AV - zaunkönig - 17.09.2008 14:05 Hallo, schau mal hier Eine bessere Quelle habe ich nicht. Komme zur Zeit auch nicht in das Intranet der OFD. RE: Anlage AV - Opa - 17.09.2008 14:27 Das ist mir einleuchtender. Wenn auch leider mit der bekannten Konsequenz, daß bei mir nix mehr zu machen ist. RE: Anlage AV - Hans-Christian - 17.09.2008 14:52 Opa schrieb:Das ist mir einleuchtender. Wenn auch leider mit der bekannten Konsequenz, daß bei mir nix mehr zu machen ist. Man lernt eben leider nicht nur von Fall zu Fall, sondern auch von Reinfall zu Reinfall, ![]() ![]() Spass beiseite, da hilft wohl in den Fällen nur, wo ein SA-Abzug günstiger ist, auf die Bescheinigung nach §10a zu warten bis zur Erklärungsabgabe. Das muß man sich dann vermerken in den Aktendeckel. Bitte nicht "Klugsch..." nun schimpfen! |