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Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung (/showthread.php?tid=3252) Seiten: 1 2 |
RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 20.03.2015 15:25 (20.03.2015 14:41)Opa schrieb: Ich empfehle: Автомат КалашниковаIch soll mir die Kugel geben??? Von wegen, ich werde euch schon noch ein wenig mit meinen blöden Fragen nerven ![]() Schönes Wochenende! RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Opa - 20.03.2015 15:55 Du doch nicht. Ich ziele auf "Riester" und Konsorten. RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 23.04.2015 10:14 So, die Rechtslage ist inzwischen geklärt: Die Mitteilung der ZfA ist kein Grundlagenbescheid, sondern nur eine behördeninterne Mitteilung. Das Finanzamt hat die Verjährung zu prüfen und die AdV zu gewähren (FG Nds Az.3 K 330/11). Vielleicht kann es ja noch mal jemand gebrauchen
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