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Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente) - Druckversion

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RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente) - Brande - 11.09.2013 07:42

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da legte mir der Stpfl. jährlich eine Jahresend-Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft vor, aus der die gesetzliche Grundlage (§ 20 EStG) für die Steuerpflicht hervor ging.

Welcher Nachweis liegt Dir vor?


RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente) - meyer - 11.09.2013 20:11

Um § 20 EStG dürfte es hier nicht gehen, da es sich um einen Fall handelnd dürfte, bei der die Mindestzeit nur deshalb zum Tragen kam, weil der vorherige Rentner seine statistische Lebenserwartung nicht erreicht hat. Das sind dann normale 22er Renteneinkünfte.