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RE: Reisekosten - Stadtkatze - 20.11.2012 22:53 Ich sehe die Kilometer, soweit sie der Strecke Wohnung-Rostock entsprechen als privat veranlasst und somit nicht abziehbar an. Ich habe ein Urteil zu einer Umwegfahrt zum Weihnachtsmarkt gefunden: BFH v. 18.04.2007; XI R 60/04 Dem Arzt wurde das Auto zwar geklaut, aber die Grundsätze passen. RE: Reisekosten - Kiharu - 21.11.2012 13:16 Danke für die Meinungen. Im wahren Leben ist der Fall zwar etwas anders gewesen aber vom Grundsatz her gleich. Tatsächlich ging es gar nicht um Fahrkosten innerhalb D. Vielmehr ging es um Flugkosten. Die E-F Prominenz hat heutzutage zwar in D eine Wohnung, hält sich aber dann doch lieber beim Schatzi auf der Sonneninsel auf. Die Flugkosten nehmen dabei eine andere Größenordnung an, so dass es sich schon mal lohnt, die betriebliche Veranlassung zu hinterfragen. Gott sei Dank wird der Fall wohl nicht in der Rb-Stelle landen sondern man wird sich vorher einigen. Aber auch ich gehe inzwischen davon aus, dass die Flugkosten wohl zu berücksichtigen sind. Man wird wohl die Unterkunft auf der Sonneninsel als Wohnung ansehen müssen (auch wenn da nur Schatzi wohnt). Und dann wird man wohl die Flüge in vollem Umfang berücksichtigen. RE: Reisekosten - showbee - 21.11.2012 13:44 Nur kein Neid. Wenn Flüge bezahlbar sind, werden ja auch die Einnahmen hoch sein. RE: Reisekosten - Kiharu - 21.11.2012 14:24 Wer spricht hier von Neid? ![]() Ich bins jedenfalls nicht. Und außerdem in 28 Jahren habe ich auch dort einen Zweitwohnsitz ![]() RE: Reisekosten - tosch - 21.11.2012 15:28 (21.11.2012 14:24)Kiharu schrieb: Und außerdem in 28 Jahren habe ich auch dort einen ZweitwohnsitzLaß mich raten: Du beerbst Deinen E-F-Prommi? Kannst das nicht beschleunigen? ![]() |