RE: Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 24.09.2007 15:11
Danke, danke... Hier fehlt einfach die Routine und die F�lle...
Wir haben das bisher immer an einen WP weitergegeben...
Mal schauen ob ich das hinbekomme ;-)
RE: Betriebsaufspaltung - Clematis - 24.09.2007 15:30
Wenn is meld Dich nochmal!
Hab hier zwar auch nicht die t�gliche Erfahrung, aber das kriegen wir alle Mal hin!
RE: Betriebsaufspaltung - zaunkönig - 24.09.2007 18:28
Hallo,
Zitat: Einbringung eines Einzelunternehmers in Betriebs-GmbH: Alles- oder Nichts-Prinzip
Buchwert�bertragung erfordert entweder die vollst�ndige �bertragung der Betriebsgrundlagen auf die Betriebs-GmbH oder die vollst�ndige Verpachtung (28.03.2006)
Ein Einzelunternehmer brachte seinen Handwerksbetrieb in eine Betriebs-GmbH ein und behielt gleichzeitig werthaltige Grundst�cke sowie den Gesch�ftswert in seinem Einzelunternehmen zur�ck. Die Betriebsvorrichtungen, die hohe stille Reserven aufwiesen, wollte er hingegen zum Buchwert in die GmbH einbringen. Das Finanzamt folgte diesem Ansinnen aus zweierlei Gr�nden nicht: Einerseits k�nne ein Gesch�ftswert nicht abgekoppelt vom Betriebsverm�gen in einer Besitzgesellschaft oder einem Einzelunternehmen zur�ckbehalten werden. Au�erdem erfordert die Buchwertverkn�pfung bei einer Einbringung, dass keinerlei wesentliche Betriebsgrundlagen zur�ckbehalten werden.
Das FG K�ln gab dem Finanzamt im Urteil vom 19.05.2005 (Az. 10 K 1833/00; Revision eingelegt unter dem BFH-Az. VII R 37/05) Recht. Es ist also nicht m�glich, nur das notwendigste �Kern�-Betriebsverm�gen an eine Betriebs-GmbH zu �bertragen, etwa den Maschinenpark, um Haftmasse aus der Betriebs-GmbH fernzuhalten. Zur steuerneutralen �bertragung ist es erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, nach der BFH-Rechtsprechung also regelm��ig auch das Betriebsgrundst�ck egal welchen Zuschnitts und welcher Nutzungsart, in die GmbH einzubringen. Soll die Haftmasse der Betriebs-GmbH m�glichst klein ausfallen, so bleibt nur die M�glichkeit, den Betrieb als ganzen an die GmbH zu verpachten und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen im Besitz-Einzelunternehmen bzw. einer Besitzgesellschaft zur�ckzubehalten.
Im Streitfall wurde nicht nur �ber dieses Problem und �ber die isolierte Verpachtung eines Gesch�ftswertes gestritten, sondern auch noch um ein wirtschaftliches Eigentum von Ehegattengrundst�cken, das nur ein Ehegatte bebaut und betrieblich nutzt. Hinsichtlich der hier er�rterten Problematik hat sich das Finanzgericht allerdings nahtlos an die h�chstrichterliche Rechtsprechung angelehnt, so dass dem Revisionsverfahren auch insoweit keine gro�en Chancen einzur�umen sind.
RA und Fachanwalt f�r Steuerrecht Peter Eller, M�nchen
und Zitat @Wogu aus 09.2005:
Zitat:Eine der wenigen Literaturhinweise (mit weiteren Hinweisen,z.B. auf Haritz) findet sich in einem Artikel von Strahl in den NWB (F. 3, S. 11947; v. 29.4.02), der zugleich auch die Auffassung vertritt, dass durchaus ein Betrieb iS. des UmwStG vorliegt, und damit eine Einbringung steuerneutral m�glich w�re:
"Denkbar ist zum einen, dass der Einzelunternehmer das Besitzunternehmen nach � 24 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 1. Alternative UmwStG in eine gewerblich gepr�gte PersGes oder nach � 20 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative UmwStG in eine KapGes (z. B. auch in die Betriebs-KapGes) jeweils zu Buchwerten einbringt, vgl. zu letzterem Haritz, BB 2001 S. 861. Die Buchwertfortf�hrung wird er�ffnet, weil das Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einen Betrieb i. S. der �� 20 Abs. 1, 24 Abs. 1 UmwStG darstellt, vgl. Schmitt in Schmitt/H�rtnagl/Stratz, UmwG/UmwStG, 3. Aufl. 2001, � 20 UmwStG Rz. 7; Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, � 20 UmwStG Rz. 8 (Stand: M�rz 2001); Rundvfg. OFD Frankfurt/Main v. 2. 11. 2001 - S 2240, Tz. 4.2, NWB DokSt Erl. F. 3 � 15 EStG Rz. 1/02. Dies gilt auch dann, wenn die Besitzunternehmung nur einzelne, f�r die Betriebs-KapGes wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung �berlassen hat (etwa nur das Betriebsgrundst�ck), vgl. insbesondere BFH v. 12. 11. 1997 - XI R 24/97 , BFH/NV 1998 S. 690, 691: �Eine Grundst�cks�berlassung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausge�bt werden, wenn sie (wie im Fall der Betriebsaufspaltung) f�r sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erf�llt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens hervorhebt�. Nicht notwendig ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Anteile an der aufnehmenden KapGes mit eingebracht werden, vgl. Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, � 20 UmwStG Rz. 741 f. (Stand: November 1991); Haritz, BB 2001 S. 861; Wien, DStZ 2001 S. 196, 198. Dies ergibt sich auch daraus, dass der BFH mit Urt. v. 24. 10. 2000 - VIII R 25/98 , BStBl 2001 II S. 321, 324, ausf�hrt, bei der Einbringung des Einzelunternehmens unter R�ckbehalt der Anteile sei davon auszugehen, sie h�tten sich - ohne Realisation der stillen Reserven - in einbringungsgeborene Anteile gewandelt. Die Einbringung der Grundst�cke und der etwaigen anderen zur Nutzung �berlassenen WG f�hrt mithin nicht zu einer Entstrickung der Anteile an der Betriebsgesellschaft, sondern allein dazu, dass diese zu dauerhaft steuerverstrickten einbringungsgeborenen Anteilen werden, vgl. auch BMF v. 25. 3. 1998 - S 1978, S 1909 (UmwSt-Erlass), BStBl 1998 I S. 268, Tz. 20.11; Wien, DStZ 2001 S. 196, 198."
Mich �rgert das mit dem Script, was ich nicht mehr finde. Habe allerdings auch einen Bibliothekszweig gefunden, der 200 unbekannte Dokumente enth�lt. Vermutlich ist das da drunter.
Werde ich wohl mal jemanden dran setzen m�ssen.
Wenn ich mir allerdings recht entsinne, dann hatte ich mal ein umfangreiches Script zur Umwandlung per mail an Dich rausgeschickt.
Und im Zweifel kann ich @Clematis nur zustimmen.
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