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RE: Eigenheimzulage - Hans-Christian - 27.08.2007 13:53

Rei schrieb:Hallo,

kann mich Dir nur anschlie�en, Petz. Aus dem Urteil sollte das aber auch ersichtlich werden.

Gru�,

Andreas

Kann ich mich nicht anschlie�en.

Eine Sch�tzung f�hrt immer zu neuen Tatsachen. Zum Beispiel beim Kindergeld.

Hier gibt es aber keine neuen Tatsachen, sondern h�chstens eine offenbare Unrichtigkeit. Und wie gesagt, da mu� das FA darlegen, sich dabei keinerlei Gedanken gemacht zu haben bei der �bernahme der Daten.

Im �brigen stimme ich auch Opa zu.


RE: Eigenheimzulage - Vorwitzig - 27.08.2007 14:01

danke, f�r die zahlreichen Antworten Big Grin

F�r eine r�ckwirkende �nderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des � 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige f�r zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt.

Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer m��te daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur f�r zwei Kinder einen KFB bekommt.


RE: Eigenheimzulage - Hans-Christian - 27.08.2007 14:02

Selbst bei einer offenbaren Unrichtigkeit bin ich mir im Zweifel, ob dies durchgeht.

Das FA mu� doch bewu�t dann selbst die Kreuze machen. Sp�testens dann (bei m�glicherweise unterschiedlichen Familiennamen, wurden die angegeben ?) mu� es doch beim FA klingeln, es sei denn, mann hat die "Rechtsauffassung" Kinder im Haushalt (egal von wem diese sind) bekommen die Zulage. Und dies vermute ich hier mal.
Unterstellung sei mal erlaubt.


RE: Eigenheimzulage - Vorwitzig - 27.08.2007 14:06

die vier Kinder haben alle den gleichen Familiennamen.


RE: Eigenheimzulage - Hans-Christian - 27.08.2007 14:07

Vorwitzig schrieb:danke, f�r die zahlreichen Antworten Big Grin

F�r eine r�ckwirkende �nderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des � 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige f�r zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt.

Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer m��te daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur f�r zwei Kinder einen KFB bekommt.

Er mu� ja noch nie eine Steuererkl�rung abgegeben haben.
Um eine neue Tatsache f�r das FA k�nnte es sich deshalb nicht handeln.


RE: Eigenheimzulage - Vorwitzig - 27.08.2007 14:15

doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererkl�rungen eingereicht.

Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter.


RE: Eigenheimzulage - Hans-Christian - 27.08.2007 14:18

siehe hier
AEAO zu 173 Punkt 4.1

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_20362/DE/Service/Downloads/Abt__I/Monatsbericht/14313__0,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


RE: Eigenheimzulage - Opa - 27.08.2007 14:18

Welcher � als �nderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?


RE: Eigenheimzulage - Hans-Christian - 27.08.2007 14:22

Opa schrieb:Welcher � als �nderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?

Zitat:Drei Jahre sp�ter bemerkt das Finanzamt, dass der Steuerpflichtige nur f�r zwei der vier Kinder Kinderfreibetr�ge erh�lt und �ndert gem. � 11 II Eigenheimzulagegesetz r�ckwirkend den Eigenheimzulagebescheid.



RE: Eigenheimzulage - Petz - 27.08.2007 14:29

Vorwitzig schrieb:doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererkl�rungen eingereicht.

Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter.

Wir reden aber von Eigenheimzulage, nicht von Einkommensteuer.

Die Eigenheimzulage ist keine Steuer, so dass man nicht von einem zum anderen schlie�en kann, wie z.B. bei Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Und unterschiedliche Nachnamen haben keine Aussagekraft.