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RE: KG u. Sachbezug - meyer - 01.08.2010 13:16 Die Bewertung des Sachbezugs Unterkunft oder Wohnung nach deutschem Recht erfolgt nach § 2 SvEV. Diese Werte sind auch für steuerliche Zwecke zugrunde zu legen. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/svev/__2.html Handelt es such um eine Unterkunft, die keine Wohnung ist, wird der Wert für Azubis um 15% gemindert. RE: KG u. Sachbezug - Opa - 01.08.2010 13:33 Danke dann muss ich morgen nochmal genau rechnen. RE: KG u. Sachbezug - tosch - 01.08.2010 15:16 ... und auch mal nachfragen, ob er alleine darin gewohnt hat oder sie mit einem anderen Azubi geteilt hat RE: KG u. Sachbezug - Opa - 01.08.2010 20:13 Es war ein Zimmer für ihn allein. RE: KG u. Sachbezug - meyer - 02.08.2010 11:22 Nur zur Info: Die Abgrenzung zwischen Unterkunft (pauchaler Sachbezugswert) und Wohnung (ortsübliche Miete) ist in R 8.1 Abs. 6 LStR nachlesbar. |