Unzulässiger nachträglicher VdN - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Unzulässiger nachträglicher VdN (/showthread.php?tid=1592) Seiten: 1 2 |
RE: Unzulässiger nachträglicher VdN - Kiharu - 23.03.2010 21:42 Jetzt verstehe ich, was sie mit "einhaken" meinen. Mein heissgeliebten § 177 AO Aber da muss ich sie leider enttäuschen. Wenn das FA nach § 129 AO ändert, dann ergibt sich kein "Änderungsrahmen" in den Sie einhaken können. Zitat:Änderungsobergrenze ist der Steuerbetrag, der sich als Summe der bisherigen Steuerfestsetzung und der steuerlichen Auswirkung aller selbständigen steuererhöhenden Änderungstatbestände ergibt. Der Verlust des VdN aufgrund einer Änderung nach § 129, zieht betragsmäßig keine Änderung zu Ungunsten nach sich. Stellt also an sich keinen steuererhöhenden Änderungstatbestand dar. Insofern bleibt auch nix über zum saldieren. |