Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ?
umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 0%
0 0%
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 28.57%
2 28.57%
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege 71.43%
5 71.43%
Gesamt: 7 Stimmen 100%

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