06.01.2009, 16:58
Brett vorm Kopf!!!
Folgender Sachverhalt:
Journalist schreibt einen Artikel für eine Holländische Firma (Yearbook). Es wurden 19% USt (2.000,-€ + 380,00 €) ausgewiesen. Arbeiten wurden nicht in Holland sondern in Deutschland erledigt.
m.E. wurden 380,00 € gem. § 14c (1) UStG unrichtig ausgewiesen, da der Ort der Leistung gem. §3a (3) S.1 i.V.m. (4) Nr.1 UStG nicht in Deutschland liegt. Somit komme ich auf nicht steuerbar und 380,00 € zu unrecht ausgewiesener Steuer.
Würde daher in Zeile 102 der USt-Erkl. 2007 diese 380,00 € angeben und gut ist.
Oder ist der Fall vielmehr nach § 3a (2) Nr. 3 UStG zu lösen und er wird steubar, da Ort der Leistung im Inland? Dann würden 224,29€ falsch ausgeweisen sein, da für mich unstreitig 7% anzuwenden wären, so wie für seine anderen inlämdischen Umsätze auch.
Also ich tendiere wie gesagt zum nicht steuerbaren.
Was meint Ihr?
Folgender Sachverhalt:
Journalist schreibt einen Artikel für eine Holländische Firma (Yearbook). Es wurden 19% USt (2.000,-€ + 380,00 €) ausgewiesen. Arbeiten wurden nicht in Holland sondern in Deutschland erledigt.
m.E. wurden 380,00 € gem. § 14c (1) UStG unrichtig ausgewiesen, da der Ort der Leistung gem. §3a (3) S.1 i.V.m. (4) Nr.1 UStG nicht in Deutschland liegt. Somit komme ich auf nicht steuerbar und 380,00 € zu unrecht ausgewiesener Steuer.
Würde daher in Zeile 102 der USt-Erkl. 2007 diese 380,00 € angeben und gut ist.
Oder ist der Fall vielmehr nach § 3a (2) Nr. 3 UStG zu lösen und er wird steubar, da Ort der Leistung im Inland? Dann würden 224,29€ falsch ausgeweisen sein, da für mich unstreitig 7% anzuwenden wären, so wie für seine anderen inlämdischen Umsätze auch.
Also ich tendiere wie gesagt zum nicht steuerbaren.
Was meint Ihr?