Steuerberater

Normale Version: Journalist unrichtiger USt-Ausweis
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Brett vorm Kopf!!!

Folgender Sachverhalt:

Journalist schreibt einen Artikel f�r eine Holl�ndische Firma (Yearbook). Es wurden 19% USt (2.000,-� + 380,00 �) ausgewiesen. Arbeiten wurden nicht in Holland sondern in Deutschland erledigt.

m.E. wurden 380,00 � gem. � 14c (1) UStG unrichtig ausgewiesen, da der Ort der Leistung gem. �3a (3) S.1 i.V.m. (4) Nr.1 UStG nicht in Deutschland liegt. Somit komme ich auf nicht steuerbar und 380,00 � zu unrecht ausgewiesener Steuer.

W�rde daher in Zeile 102 der USt-Erkl. 2007 diese 380,00 � angeben und gut ist.

Oder ist der Fall vielmehr nach � 3a (2) Nr. 3 UStG zu l�sen und er wird steubar, da Ort der Leistung im Inland? Dann w�rden 224,29� falsch ausgeweisen sein, da f�r mich unstreitig 7% anzuwenden w�ren, so wie f�r seine anderen inl�mdischen Ums�tze auch.

Also ich tendiere wie gesagt zum nicht steuerbaren.
Was meint Ihr?
Vielleicht meint er mit dem 19% Ausweis auch die NL-USt, die ist n�mlich auch 19%! Ansonsten w�rde ich � 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG bef�rworten.
http://www.belastingdienst.nl/variabel/b...629_133971
Danke f�r die wirklich interessante Seite!

Konnte dort aber herausfinden, dass die LEistung unseres Mandanten USt-frei ist- steht hier - . Danke f�r die Best�tigung des Paragraphen- hatte mich eine Sekundelang von unserer Azubine verwirren lassen - h�rte sich auch erst mal plausibel an. Nach subsumieren konnte ich sie aber auch �berzeugen.
Servus, ja sicher ist es in NL steuerfrei, aber vielleicht dachte der Journalist bei Fertigung der Rechnung, dass er NL Steuer ausweisen m�sse... dann sollte man �berlegen, ob tats�chlich D Anspruch auf den Fehlausweis hat...?!
Stimmt !!!

Werde dazu unseren Mandanten konsultieren. Da er die Rechnung in Englisch verfasst hat k�nnte man vllt. davon ausgehen. Es steht zumindest nicht deutsche USt 19% darauf. Gehe aber erstmal davon aus, dass er nicht wusste was er tat.

thx
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