16.12.2008, 15:48
Hallo,
meine Aussage bezog sich auf den Fall dass sich ein Erbe oder ein Teil der Erbengemeinschaft Vermögenswerte oder liquide Mittel auskehrt und dabei die anderen Erben außen vor lässt.
Daher auch "begründeter Anspruch"!
meine Aussage bezog sich auf den Fall dass sich ein Erbe oder ein Teil der Erbengemeinschaft Vermögenswerte oder liquide Mittel auskehrt und dabei die anderen Erben außen vor lässt.
Daher auch "begründeter Anspruch"!