showbee schrieb:unternehmereigenschaft, die hier wohl nicht vorliegt
Richtig. Die GmbH ist schlichtweg kein Unternehmer. Da braucht man keine Rechtsprechung für.
Sehe ich genauso. § 2 UStG ist mangels Einahmeerzielungsabsicht (keine Umsätze) nicht erfüllt. Und Vorsteuer bekommt nur ein Unternehmer.
Hallo,
Ihr seid Euch aber schon im Klaren, dass das ein alter Thread aus 2008 war und @phoenix nur die OFD-Verfügung von 1967 interessierte und er deswegen den alten Thread nochmals ausgegraben hat, oder? ... ;-)
Gruss
Uwe
Oha.
Da weiß man mal was und dann sowas!
Falls das noch mal jemand su8chen sollte:
aktueller Rau/Dürrwächter (2012), § 15 Rz 83 ff und § 2 Rz 518 ff
Stadie schreibt übrigens zur BFH-Entscheidung v 6.6.2002, diese sei "armselig begründet"...
Den nimmt doch ohnehin niemand ernst...
(23.03.2012 14:47)showbee schrieb: [ -> ]Den nimmt doch ohnehin niemand ernst...
Das mag für einige Leute gelten. Trotzdem sollte sich auch der BFH manchmal bemühen, nicht einfach systemische Brüche zu produzieren, siehe dazu auch in ähnlicher Sache Merzrath DSTR 2011, 1203