18.06.2008, 07:53
Guten Morgen,
doch ein interessantes Problem, was da aufgeworfen wurde.
Vielen Dank für Eure Gedankengänge, aber dann werden wir wohl im Sinne des Stpfl. entscheiden müssen, denke ich.
Vermietungsabsicht war aufgrund der vorliegenden Unterlagen wohl gegeben, das FA kann jedenfalls nicht das Gegenteil beweisen.
Und zivilrechtliche Unmöglichkeiten sind für die steuerliche Betrachtungsweise ja nicht unbedingt übertragbar.
Es bedankt sich
der Petz
doch ein interessantes Problem, was da aufgeworfen wurde.
Vielen Dank für Eure Gedankengänge, aber dann werden wir wohl im Sinne des Stpfl. entscheiden müssen, denke ich.
Vermietungsabsicht war aufgrund der vorliegenden Unterlagen wohl gegeben, das FA kann jedenfalls nicht das Gegenteil beweisen.
Und zivilrechtliche Unmöglichkeiten sind für die steuerliche Betrachtungsweise ja nicht unbedingt übertragbar.
Es bedankt sich
der Petz