Hallo,
Zitat:Wie soll die GmbH wg. der Verluste der KG insolvenzreif sein, die KG ist es aber nicht?
Das geht relativ einfach.
Die KG investiert im wesentlichen in ihr Anlagevermögen und tätigt Umsätze, die organisatorisch bedingt (z.B. Schadenregulierung durch Versicherung) erst mit Ablauf von 3 bis 6 Monaten beglichen werden. Gleichzeitig muss die KG aber permanent in Vorleistung auf Wareneinkauf für ihre Tätigkeiten gehen.
Ist die Kapitaldecke der KG nicht hoch genug, weil im Vorfeld die Auftragslage und in Abhängigkeit dazu die Kostenstruktur viel zu niedrig bzw. vorsichtig geschätzt wurde, dann kommt es zu Steigerungsraten der Folgekosten die ein Unternehmen explosionsartig in die Insolvenz treiben können.
Die Lieferanten haben in aller Regel sofort fällige Zahlungsziele, maximal solche von 30 Tagen.
Du gehst auf den Markt mit einer Idee und wirst regelrecht von der Nachfrage überrollt. Und welcher Kaufmann würde nicht in Personal und Aufträge investieren, wenn hinten ein fetter Gewinn rauskommt. Dumm nur, dass das Unternehmen von der Leistungsfähigkeit anderer im Abrechnungsfall abhängig ist und trotz sorgfältiger Recherche und Planung die Trägheit dieser Organisationstrukturen nicht kalkulieren konnte, zumal die Aussagen von den Abrechnungsunternehmen hierzu ganz andere waren. Aber der Schadenersatzanspruch muss auch erst verwirklicht werden.
Und da die KG selbst die Lieferanten nicht zahlen kann, kommen die auf die GmbH zu und schröpfen das Stammkapital. Folge, die GmbH ist insolvent, da die Forderungen an Sie höher sind als das Haftungskapital.
Folge für die KG ist die Insolvenz, da zum einen der Komplementär nicht mehr ist und zum anderen eine temporäre Zahlungsunfähigkeit vorhanden ist. Und dies, obwohl die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten übersteigen aber nicht liquide gemacht werden können.
Eigentlich kein Problem für eine Kreditvergabe, wäre da nicht Basel II und ein junges, den Banken unbekanntes Unternehmen, welches ja gerade bewiesen hat, dass es nicht in der Lage ist einen sorgfältigen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Venture-Capital lässt sich nicht so ohne weiteres beschaffen, da die meisten Investoren zunächst deutlich unbeweglicher sind als Banken. Und da es ausgereifter Verträge bedarf, und die Investoren ja auch ein erkleckliches Sümmchen verdienen wollen, fällt das Unternehmen einfach hinten runter.
Bleibt nur die Insolvenz mit dem Ziel der Konsolidierung, wenn denn der Insolvenzverwalter bereit ist mitzuspielen und die Zusammenhänge versteht. Und da hapert es doch bei so manchem Insolvenzverwalter. Am Ende kommt der noch mit unrealistischen Forderungen an die Gesellschafter herangetreten.