Steuerberater

Normale Version: Reichweite der Empfangsvollmacht
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Clematis schrieb:Ich habe eine Empfangsvollmacht vom Mandanten.
Die Zwangsgeldandrohung ist jedoch an den Mandanten gegangen.

Das kann eigentlich nicht sein.

Liegt tatsächlich eine uneingeschränkte Empfangsvollmacht für alle Angelegenheiten im Festsetzungsverfahren vor, muss diese im FA gespeichert sein. Dann gehen auch Zwangsgeldandrohungen an den StB.

Oder ist nur die gemeint, die man unten auf der Steuererklärung angeben kann und damit nur dieses eine Jahr betrifft ?
Steht sogar auf den Zwangsgeldfestsetzungen drauf.
Und abgebucht dürfen die auch nicht werden, trotz Einzugsermächtigung.
Clematis schrieb:Steht sogar auf den Zwangsgeldfestsetzungen drauf.
Und abgebucht dürfen die auch nicht werden, trotz Einzugsermächtigung.

Was steht drauf ?

Und wieso darf nicht abgebucht werden ?
showbee schrieb:@dragon: eine zwangsmaßnahme darf nur solange durchgeführt (betrieben) werden, wie die damit erzwungene maßnahme noch erzwingbar ist. insoweit der stpfl seiner pflicht nachgekommen ist, kann eine zwangsgeldbeitreibung keinen zweck mehr erreichen und wäre somit rechtswidrig, da gegen übermaßverbot verstoßend. gesetzlich geregelt in § 335 AO.


Ich sage doch, dass es nicht geht und jetzt merk ich mir diesen Paragaphen auf jedenfall!!! Wink

Ciao Dragon
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