Steuerberater

Normale Version: Festplattendefekt
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ich hab da ein Problem: ich habe eine externe Festplatte für die Datensicherung gekauft. Beim ersten Sicherungsvorgang ging die Festplatte kaputt.

Jetzt will ich sie umtauschen oder mein Geld zurück. Dazu muss ich die Platte dem Verkäufer zurückgeben.

Das Problem ist, es sind Daten drauf, die meiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Löschen lassen sich die Daten mit der bei mir vorhandenen Hard- und Software nicht.

Ich habe keine Lust, dem Verkäufer das Geld für die Festplatte zu schenken.

Fällt jemandem etwas ein, was ich tun könnte, damit ich meine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletze und trotzdem meine Gewährleistungsrechte geltend machen kann?
Wow, gute Frage.
Dazu müsste man wissen, was genau eine Festplatte so zerstört, dass die Daten sicher nicht mehr rekonstruierbar sind.

Google mal, vielleicht kriegst das raus!
Versuch´s mal mit einem etwas stärkeren Magnet (evtl. auch Elektromagnet).

Das funktioniert immer und die Daten sind totaler Schrott, weil ja die Festplatte ein magnetischer Datenträger ist.
Hallo,


mein Datev Systempartner hat mir mal gesagt, dass es Programme gibt die die Festplatte mehrmals mit sinnlosen Daten beschreiben und wieder löschen.

Wenn dies viele male massiert ist seien dann dei Daten nichzt mehr rekonstruierbar.

Die Software kenne ich leider nicht, bin auch kein Spezialist diesbezüglich...

Vieleicht mal unter Shareware.de suchen...

Viele Erfolg bei der Suche...
PiranhaVS schrieb:mein Datev Systempartner hat mir mal gesagt, dass es Programme gibt die die Festplatte mehrmals mit sinnlosen Daten beschreiben und wieder löschen.

Wenn dies viele male massiert ist seien dann dei Daten nichzt mehr rekonstruierbar.

... und genau das ist ein Irrglaube. Für den "normalen" User sind diese Daten wohl nicht mehr herstellbar, aber für versierte Fachleute mit der entsprechenden Software ganz sicher.

Ist schon klar, dass dafür eine Menge Aufwand zu betreiben ist, aber unmöglich ist nichts.
lohnt sich der Aufwand denn für die Platte ? Wie teuer war die den ?
Und ich wage mal zu bezweifeln, dass es eine Hersteller-Garantie für eine Platte gibt, der mittels eines Magneten zu nahe getreten wurde....
Naja, das müsste man natürlich machen nachdem der Defekt festfestellt wurde.
Hallo :-)

Also.. ich hatte mal so ein ähnliches Problem .. zum Glück ging es bei uns aber nur um ein paar alte rechner die ausgemustert werden sollten.

Ich habe das mehrfache (siebenmalige) Überschreiben der Festplatte mit unterschiedlichen Bitmustern gewählt. und da gibt es auch Programme im Internet zu finden.

Nun kommt es m.E. darauf an wie kaputt Ihre Festplatte ist.

Wenn das mehrfache Überschreiben bei der defekten Platte nicht geht, kommen m.E. nämlich nur noch 2 Möglichkeiten in betracht, die die Datenvernichtung nach § 3 Abs. 4 Nr. 5 BDSG zuverlässig gewährleisten.

1.) Der Einsatz eines Magnetfeldes
Die zu löschende/ vernichtende Festplatte kann einem starken Magnetfeld ausgesetzt werden.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass Daten von defekten Festplatten vernichtet werden können.
Weiterführende Informationen dazu findet man in der DIN 33858.

2.) .. und nu wirds haarig ...

Die Physikalische Zerstörung der Festplatte.

Zunächst Wäre da die Mechanische Zerstörung zu erwähnen.

Diese bietet sich bei defekten Festplatten oder bei Festplatten, die nicht weiterverwendet werden sollen an.
Die Festplatte sollte am besten zerkleinert und geschreddert werden. Sind die einzelnen Stücke aber zu groß oder nur die Elektronik beschädigt, ist eine Wiederherstellung von Datenfragmenten möglich - es sollte daher - je nach Senibilität der Daten - eine Magnetisierung ( siehe oben ) oder Einschmelzung in Betracht gezogen werden.

Einschmelzung oder auch Thermische Zerstörung

Durch eine thermische Zerstörung (, d.h. wenn die Temperatur höher ist als die Curie-Temperatur ( bei eisen z.B. 766 Grad Celsius))verliert die Festplatte ihre magnetische Eigenschaft und die Daten sind unwiderrufbar gelöscht.

Fraglich ist, was der Händler dazu Sagen würde.

Um Ihren Datenschtzpflichten nachzukommen, werden sie aber wohl eine der von mir beschriebenen Möglichkeiten wählen müssen.

Viel Erfolg.....der daumendrückende Jive
Vielen Dank für Eure Antworten.

Beschreiben läßt sich die Festplatte nicht mehr.

Ich hatte daran gedacht, den Verkäufer ein Schreiben unterzeichnen zu lassen, dass er sich verpflichtet, die Daten auf der CD unwiderbringlich zu zerstören.

Hat er aber abgelehnt, weil er seinerseits bei seinem Lieferanten Regress nimmt und hierfür seinerseits die Festplatte zurückgeben muss. Es sagte, sein Lieferant würden die Festplatte regelmäßig reparieren und wieder verkaufen.

Von Datenschutz offensichtlich keine Spur bei den Verkäufern von Festplatten. Ich hab mir gedacht, ich werde noch mal bei den Kammern nachfragen, ob die mir einen Tipp geben können, wie zu verfahren ist.

Besten Dank Euch allen.
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