16.04.2008, 14:04
Hallo,
mal eine Frage an die Juristen im Forum:
Im letztem "Der Betrieb" war das Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Sonderausgabenabzug bei KV und PV abgedruckt. Der Kläger ein Anwalt hat ja nun in allen Punkten Recht bekommen. Dennoch steht im Tenor, dass das verfassungswidrige Gesetz weiterhin Gültigkeit hat? Wie kann das sein? Wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt, kann es nicht Richtig sein. Was passiert eigentlich mit der Klage, bekommt der Anwalt nun seine Aufwendungen anerkannt oder heißt es Du hast zwar Recht, aber wir haben kein Geld. Wir sind aber so gut und übernehmen wenigstens deine Prozesskosten. Was hat der Kläger jetzt gewonnen.
Wer weiß wie es in solchen Fällen weitergeht.
Gruß T.D.
mal eine Frage an die Juristen im Forum:
Im letztem "Der Betrieb" war das Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Sonderausgabenabzug bei KV und PV abgedruckt. Der Kläger ein Anwalt hat ja nun in allen Punkten Recht bekommen. Dennoch steht im Tenor, dass das verfassungswidrige Gesetz weiterhin Gültigkeit hat? Wie kann das sein? Wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt, kann es nicht Richtig sein. Was passiert eigentlich mit der Klage, bekommt der Anwalt nun seine Aufwendungen anerkannt oder heißt es Du hast zwar Recht, aber wir haben kein Geld. Wir sind aber so gut und übernehmen wenigstens deine Prozesskosten. Was hat der Kläger jetzt gewonnen.
Wer weiß wie es in solchen Fällen weitergeht.
Gruß T.D.