07.04.2008, 19:17
Hallo,
hatte heute eine Nachfrage von einem Handwerksunternehmen, welches zum Betrieb einen Meister benötigt.
Bisher war ein Meister angestellt. Nun stellt sich die Frage, ob der Meistertitel per Dienstleistungsvertrag "angemietet" werden soll.
Ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten momentan nicht. Früher war es möglich, dass ein Meister seinen Titel gegen Entgelt zur Verfügung gestellt hat, so dass der Handwerksbetrieb sein Unternehmen betreiben konnte.
Ich gehe davon aus, dass dies heute auch noch möglich ist.
Die Nachfrage bezog sich auf die Konstellation Dienstleistungsvertrag für den Meistertitel und Arbeitsvertrag für die tatsächliche Beschäftigung als Arbeitnehmer.
Und ich denke, dies ist in dieser Konstellation nicht möglich.
Wäre für Information dankbar.
hatte heute eine Nachfrage von einem Handwerksunternehmen, welches zum Betrieb einen Meister benötigt.
Bisher war ein Meister angestellt. Nun stellt sich die Frage, ob der Meistertitel per Dienstleistungsvertrag "angemietet" werden soll.
Ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten momentan nicht. Früher war es möglich, dass ein Meister seinen Titel gegen Entgelt zur Verfügung gestellt hat, so dass der Handwerksbetrieb sein Unternehmen betreiben konnte.
Ich gehe davon aus, dass dies heute auch noch möglich ist.
Die Nachfrage bezog sich auf die Konstellation Dienstleistungsvertrag für den Meistertitel und Arbeitsvertrag für die tatsächliche Beschäftigung als Arbeitnehmer.
Und ich denke, dies ist in dieser Konstellation nicht möglich.
Wäre für Information dankbar.