*Küchenrolle-rüberreich*
o.k., frisch erblondet werde ich also EigZul für die Herstellung beantragen.
Danke Euch!
Gruß, die Catja
Guck mal FG Sachsen-Anhalt vom 25.04.2007 2 K 2207/04, EFG 1849.
Rev BFH IX R 58/07
Dort lassen lassen die sich zur Herstellung bei EigZul durch Teilung einer Wohnung in zwei Wohnungen aus.
Dank´ Dir für den Tip! *lesen-geh*