03.04.2009, 16:59
@Meyer
Hinsichtlich der RV steht in der Anlage noch folgender Passus
Hinsichtlich der anderen Punkte geht es in den anhängigen BFH-Verfahren ja auch nur um die Verfassungsmäßigkeit (ob mit oder ohne Auslegung).
Hinsichtlich der RV steht in der Anlage noch folgender Passus
Zitat:"Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten umfasst auch die Frage einer eventuellen einfachgesetzlich begründeten steuerlichen Berücksichtigung."
Hinsichtlich der anderen Punkte geht es in den anhängigen BFH-Verfahren ja auch nur um die Verfassungsmäßigkeit (ob mit oder ohne Auslegung).