Steuerberater

Normale Version: # 1: Arbeitszimmer
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Hallo,

was macht der Praktiker - richtig, er setzt die vollen Kosten an und lässt sie sich gegebenenfalls streichen.


Aufgrund der ersten Kommentare wird es auf die Begrenzung bis 1.250 Euro hinauslaufen.
Ich mache es genauso: 1.700 ¤ ansetzen und abwarten.
Dem Mandanten rechne ich die Erstattung aus, die sich bei 1.250 ¤ ergeben würde (Nur bei Lehrern rechne ich das mit 1.700 ¤ aus und erläutere das im Anschreiben. Denn wie wir alle wissen: Gott weiss alles; Lehrer wissen alles besser und die Nachfrage, warum die WK auf seiner Berechnung von den erklärten WK abweichen, ist bei Lehrern vorprogrammiert...)
Das BMF-Schreiben ist da.

Der Gesetzgeber hat aber gerade Urlaub, so dass wir alle noch ein wenig warten dürfen.....
Petz schrieb:Das BMF-Schreiben ist da.

Der Gesetzgeber hat aber gerade Urlaub, so dass wir alle noch ein wenig warten dürfen.....

so klappts besser Smile
Hallo,

auch hier im Gesetzentwurf verabschiedet:

Arbeitszimmer werden bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro anerkannt, sofern für die Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das ganze soll sogar rückwirkend für alle noch offenen Veranlagungen ab Veranlagungsjahr 2007 gelten.
Die beratschlagen doch heute. Ist das schon durch?

Edit.
Sehe ich doch heute mal auf die Tagesordnung und mir fallen speziell 2 Tagespunkte zur Beratung auf:

68. Sitzung, Donnerstag, 28.10.2010, 9.00 - ca. 23.50 Uhr
"Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld"
"Gleichsellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts"

wunder
Opa schrieb:wunder
Worüber? Bestimmte Oppositionsparteien stellen gern mal öffentlichkeitswirksame Anträge, von denen die Wissen, dass die sowieo nicht durchkommen werden. Abgesehen davon ist dabei sehr bequem, dass man sich dabei nicht um seriöse Finanzierungsvorschläge kümmern muss.
Sagt mal, hab ich irgendwas in Sachen AZ verpasst? Mich hat grad ne Mandantin (Lehrerin) recht aufgeregt angerufen, dass eine Kollegin für 2008 und 2009 das komplette AZ anerkannt bekommen hat, und nicht nur die 1250 ¤, und sie will das auch?

Bevor ich mich jetzt am FA komplett blamiere...da hat die Kollegin nur nen kulanten SB erwischt, oder?
Clematis schrieb:... Bevor ich mich jetzt am FA komplett blamiere...da hat die Kollegin nur nen kulanten SB erwischt, oder?

Möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 6. Juli dieses Jahres entschieden, dass die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2007 zu ändern. Dieser Auflage ist entsprochen worden. Die alte Gesetzeslage von 2006 wurde mit dem Jahressteuergesetz bis auf eine Ausnahme wieder eingeführt. Somit sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wieder bis zu höchstens 1.250 Euro absetzbar. Bei einer Nutzung des Arbeitszimmers von mehr als der Hälfte der Arbeitszeit bleibt es beim Ausschluss.
Das war auch mein Wissensstand...Danke Dir, HC!
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