Steuerberater

Normale Version: sonstige Leistung - EU
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Guten Tag liebe Leidensgefährten/innen.

Und wieder ein USt-Problem:

sorry - editiert von maxell -
Hallo maxell ...
Zitat:Für mich hört sich das nach einer Ing.-ähnlichen Leistung an.
In diesem Punkt stimme ich voll zu. Ich dachte zwar erst an Design-Leistungen im Sinne von Werbung, aber beim zweiten Lesen kam ich dann auch zur (mindestens) ingenieurähnlichen Tätigkeit. Der Diplom-Designer (<- wusste ich gar nicht das es sowas gibt) designed ja, wenn ich es recht verstanden habe, das Fahrzeug als solches und somit können wir das recht gut der ingenieurähnlichen Tätigkeit zuordnen. Nach Abschnitt 39 Abs. 13 Satz 2 UStR ist es ja nicht mal erforderlich, das der Leistende auch Ingenieur ist, sondern seine Tätigkeit muss in das Berufsbild eines Ingenieurs passen und da er nicht nur beratend tätig ist, passt das hier m.E. wunderbar.
Zitat:Dann wäre der Leistungsort nach § 3a Abs. 3 in E, also kein USt -Ausweis und Reverse Charge Verfahren in E.
Sehe ich dann genauso, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob die Insulaner ein Reverse-Charge-Verfahren haben. Aufgrund der Harmonisierung Wink des EU-MwSt-Systems nehme ich das mal an.
Zitat:was ändert an dieser Lösung die Tatsache, dass die sonstige Leistung des A direkt im Inland bei B erbracht und verwertet wird?
Meines Erachtens gar nichts, da unser UStG kein "Reihengeschäft" im Bereich der sonstigen Leistung kennt. Zumindest habe ich nie davon gehört.

Greetings ...
Keaton schrieb:Meines Erachtens gar nichts, da unser UStG kein "Reihengeschäft" im Bereich der sonstigen Leistung kennt. Zumindest habe ich nie davon gehört.

Greetings ...

Ich danke dir vielmals für deine Bestätigung. Aber irgendwie habe ich bei der USt immer das Gefühl, irgendwas vergessen oder nicht beachtet zu haben.

Ja, Reihen- oder Dreieckgeschäfte bei sonstigen Leistungen.....da bin ich mir auch rel. sicher dass es das nicht gibt.

Die Tommies haben auch das Reverse Charge verfahren. Klingt eigentlich so, als ob die das erfunden hätten.

Nochmal Danke, aber vielleicht kommt noch einer/eine mit Einspruch hier.

Gerne auch nochmalige Bestätigung.

Wegen der Ing.-ähnlichen Leistung (wobei Ingenieur ansich ja eigentlich kein feststehender Beruf ist) überlege ich noch, ob ich eine verbindliche Auskunft einholen soll.

Was meint ihr?
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