06.03.2008, 14:22
Hallo,
Komme irgendwie nicht drauf, wo ich Umsätze welche im Jahr ´00 noch der Kleinunternehmerregelung unterlagen einzutragen habe, wenn sie im Jahr ´01 vom L.-Empfänger beglichen werden. Ab ´01 ist der Stpfl. ISt-Besteuerer.
Irgendwie ist er dann ja kein Kleinunternehmer mehr und die Zeilen 24/25 bleiben leer. Und an der Stelle (Zeile 55/57) wo die Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform eingetragen wird kommt ja auch nichts rein.
Reicht es hier aus nur die in ´01 erhaltenen Umsätze einzutragen (nat. mit entsprechenden VorSt)?
Würde dann eventuell noch in der EÜR die Umsätze aufteilen nach Umsätze zu xx % und Kleinunternehmerumsätze.
Cioa Dragon
Komme irgendwie nicht drauf, wo ich Umsätze welche im Jahr ´00 noch der Kleinunternehmerregelung unterlagen einzutragen habe, wenn sie im Jahr ´01 vom L.-Empfänger beglichen werden. Ab ´01 ist der Stpfl. ISt-Besteuerer.
Irgendwie ist er dann ja kein Kleinunternehmer mehr und die Zeilen 24/25 bleiben leer. Und an der Stelle (Zeile 55/57) wo die Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform eingetragen wird kommt ja auch nichts rein.
Reicht es hier aus nur die in ´01 erhaltenen Umsätze einzutragen (nat. mit entsprechenden VorSt)?
Würde dann eventuell noch in der EÜR die Umsätze aufteilen nach Umsätze zu xx % und Kleinunternehmerumsätze.
Cioa Dragon