Steuerberater

Normale Version: Pensionszusage
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Hallo liebe Forumteilnehmer...


kennt hier jemand einen Artikel / Aufsatz / Link zum Thema

Behandlungen der Zahlungen aus einer Pensionszusage bei der GmbH und beim Empfänger ?


Mein Fall:

GmbH hat Pensionszusage erteilt auf Pension 3.000,00 DM und BU 3.000,00 DM.

Jetzt ist der Gesellschafter berufsunfähig.

Mein Problem:

1. Die Vereinbarung über die Pensionszusage wurde seit der Erteilung nicht angepasst, beträgt also immer noch 3.000,00 DM.

Die Versicherung bezahlt aber nun in 2008 3.200,00 E U R O !!!

Hiesse dies, dass der Gesellschafter trotzdem nur 3.000 DM bekommt, die GmbH aber 3.200,00 Euro erhält ?

2. Sind die Zahlungen an den Gesellschfter doch sicherlich Versorgungsbezüge und kein laufender Arbeitslohn ?


Wer hatte den Fall schonmal ?
Diese Seite erscheint mir ganz gut:

http://www.altersvorsorge-pensionszusage.de/

Das hilft bestimmt auch weiter:

http://www.sfba-ag.de/buch/Pensionszusage-Auszug.PDF

zu 1. Lag eine Rückdeckungsversicherung vor?

zu 2. Einkünfte § 19, nicht nur mit Ertragsanteil wie bei einer Rente, sondern voll wie bei einer Pension eines Beamten
Hallo,


ja Rückdeckungsversicherung lag vor... Dies ist die Leistung welche die GmbH von der XY Versicherung Erhält = 3.200,00 Euro.

Ich stehe momentan noch auf dem Schlauch ob er dann trotzdem nur die 1500 wie in der Zusage aufgeführt bekommen darf ...

Schau mir aber nun gleich mal die Seite an....


Danke schonmal...
Meines Erachtens bekommt er nur das, was ihm auch zugesagt wurde.

Die GmbH hat für den übersteigenden Betrag einen Ertrag.
Hallo,


erstmal danke...

Das gleiche sagt mir mein Gefühl...

Problem war, dass die Beiträge jährlich angepasst wurden und deshalb nun mehr herauskommt wie zugesagt wurde.

Wie lösen dies die Kollgen hier ? Wird dies jährlich überprüft ?

Könnte man dies lösen indem man die Zahlung analog der jeweiligen Leistung im Versorgungsfall anpasst.

Sinngemäß könnte man ja formulieren: "Der GGF erhält eine Pensionszusage in Höhe der im Leistungsfall fälligen Zahlung der Rückdeckungsversicherung Nummer 1234."

Ich denke, dass es nicht unüblich ist dass die beiden Werte auseinanderfallen...
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