Steuerberater

Normale Version: Pensionszusage
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Hallo liebe Forumteilnehmer...


kennt hier jemand einen Artikel / Aufsatz / Link zum Thema

Behandlungen der Zahlungen aus einer Pensionszusage bei der GmbH und beim Empf�nger ?


Mein Fall:

GmbH hat Pensionszusage erteilt auf Pension 3.000,00 DM und BU 3.000,00 DM.

Jetzt ist der Gesellschafter berufsunf�hig.

Mein Problem:

1. Die Vereinbarung �ber die Pensionszusage wurde seit der Erteilung nicht angepasst, betr�gt also immer noch 3.000,00 DM.

Die Versicherung bezahlt aber nun in 2008 3.200,00 E U R O !!!

Hiesse dies, dass der Gesellschafter trotzdem nur 3.000 DM bekommt, die GmbH aber 3.200,00 Euro erh�lt ?

2. Sind die Zahlungen an den Gesellschfter doch sicherlich Versorgungsbez�ge und kein laufender Arbeitslohn ?


Wer hatte den Fall schonmal ?
Diese Seite erscheint mir ganz gut:

http://www.altersvorsorge-pensionszusage.de/

Das hilft bestimmt auch weiter:

http://www.sfba-ag.de/buch/Pensionszusage-Auszug.PDF

zu 1. Lag eine R�ckdeckungsversicherung vor?

zu 2. Eink�nfte � 19, nicht nur mit Ertragsanteil wie bei einer Rente, sondern voll wie bei einer Pension eines Beamten
Hallo,


ja R�ckdeckungsversicherung lag vor... Dies ist die Leistung welche die GmbH von der XY Versicherung Erh�lt = 3.200,00 Euro.

Ich stehe momentan noch auf dem Schlauch ob er dann trotzdem nur die 1500 wie in der Zusage aufgef�hrt bekommen darf ...

Schau mir aber nun gleich mal die Seite an....


Danke schonmal...
Meines Erachtens bekommt er nur das, was ihm auch zugesagt wurde.

Die GmbH hat f�r den �bersteigenden Betrag einen Ertrag.
Hallo,


erstmal danke...

Das gleiche sagt mir mein Gef�hl...

Problem war, dass die Beitr�ge j�hrlich angepasst wurden und deshalb nun mehr herauskommt wie zugesagt wurde.

Wie l�sen dies die Kollgen hier ? Wird dies j�hrlich �berpr�ft ?

K�nnte man dies l�sen indem man die Zahlung analog der jeweiligen Leistung im Versorgungsfall anpasst.

Sinngem�� k�nnte man ja formulieren: "Der GGF erh�lt eine Pensionszusage in H�he der im Leistungsfall f�lligen Zahlung der R�ckdeckungsversicherung Nummer 1234."

Ich denke, dass es nicht un�blich ist dass die beiden Werte auseinanderfallen...
Referenz-URLs