Steuerberater

Normale Version: Zur Pendlerpauschale
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Hallo,

da es bei der SV keine Veranlagung gibt, tut der Arbeitgeber gut daran ggf Minderbeträge SV nicht an den AN auszuzahlen bzw. sich was unterschreiben zu lassen. Sonst kommt die SV später und will mehr Beiträge und der AG bleibt auf dem ANAnteil-SV sitzen. Die Kassen werden knallhart Beiträge prüfen, soweit diese durch WK in LStKarte gemindert haben und das BVerfG dann keine Rückwirkung anerkennt.

Mfg

showbee
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