29.12.2017, 10:29
Mandant hat Antrag auf Rente gestellt, dieser wurde bewilligt.
Das Finanzamt hat ihn daraufhin in Steuerklasse 6 eingestuft, dies wurde dem AG per Elstam mitgeteilt. Ich finde in § 38 b EStG keinen Grund dafür.
Gibt´s da eine Gesetzesgrundlage?
Da er weiterarbeitet, will er wie bisher nach StKl 4 besteuert werden und ggf. Vorauszahlungen leisten.
Das Formular auf Steuerklassenänderung sieht nur III, IV und V vor.
Hat der AN/Rentner eine Möglichkeit, wieder in StKl 4 zurückzukommen?
Das Finanzamt hat ihn daraufhin in Steuerklasse 6 eingestuft, dies wurde dem AG per Elstam mitgeteilt. Ich finde in § 38 b EStG keinen Grund dafür.
Gibt´s da eine Gesetzesgrundlage?
Da er weiterarbeitet, will er wie bisher nach StKl 4 besteuert werden und ggf. Vorauszahlungen leisten.
Das Formular auf Steuerklassenänderung sieht nur III, IV und V vor.
Hat der AN/Rentner eine Möglichkeit, wieder in StKl 4 zurückzukommen?