Steuerberater

Normale Version: Rente - StKl 6
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Mandant hat Antrag auf Rente gestellt, dieser wurde bewilligt.
Das Finanzamt hat ihn daraufhin in Steuerklasse 6 eingestuft, dies wurde dem AG per Elstam mitgeteilt. Ich finde in § 38 b EStG keinen Grund dafür.
Gibt´s da eine Gesetzesgrundlage?
Da er weiterarbeitet, will er wie bisher nach StKl 4 besteuert werden und ggf. Vorauszahlungen leisten.
Das Formular auf Steuerklassenänderung sieht nur III, IV und V vor.

Hat der AN/Rentner eine Möglichkeit, wieder in StKl 4 zurückzukommen?
Das Finanzamt stuft niemanden in Steuerklasse VI ein, weil er Rente beantragt hat, das gibt es nicht.

Vermutlich hat der Arbeitgeber angegeben nicht mehr Hauptarbeitgeber zu sein.
Das vermute ich aus Erfahrung eher auch.
Ihr habt recht, das resultierte aus einer Arbeitgeber-Angabe.
Referenz-URLs