Steuerberater

Normale Version: 450,- Minijob / InsVG
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450,- Job psch. abgerechnet --> stfr. in der Erklärung.
zusätzl. 40,- pschverst. Fahrtkostenersatz --> stfr. in der Erklärung

Nun ist der AG jedoch in die Insolvenz geraten. Das Arbeitsamt zahlte nun 1.740,- (3x 490,-) als InsVg. ---> Progressionsvorbehalt

Damit ist der AN deutlich schlechter gestellt (ca. 250,-), als wenn er seinen Lohn weiterhin "normal" bekommen hätte. Gibt es eine Möglichkeit, daß in diesem Fall das Insolvenzgeld nicht dem PV unterliegt?

al*pe

Hierzu gab es mal bereits einen Beitrag. "Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung" unter Einkommensteuer.
Ja, danke.

Nach einer Überlegung bin ich jetzt auch schon bei der "gemeinsamen" Meinung gelandet.
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