13.02.2017, 18:42
450,- Job psch. abgerechnet --> stfr. in der Erklärung.
zusätzl. 40,- pschverst. Fahrtkostenersatz --> stfr. in der Erklärung
Nun ist der AG jedoch in die Insolvenz geraten. Das Arbeitsamt zahlte nun 1.740,- (3x 490,-) als InsVg. ---> Progressionsvorbehalt
Damit ist der AN deutlich schlechter gestellt (ca. 250,-), als wenn er seinen Lohn weiterhin "normal" bekommen hätte. Gibt es eine Möglichkeit, daß in diesem Fall das Insolvenzgeld nicht dem PV unterliegt?
zusätzl. 40,- pschverst. Fahrtkostenersatz --> stfr. in der Erklärung
Nun ist der AG jedoch in die Insolvenz geraten. Das Arbeitsamt zahlte nun 1.740,- (3x 490,-) als InsVg. ---> Progressionsvorbehalt
Damit ist der AN deutlich schlechter gestellt (ca. 250,-), als wenn er seinen Lohn weiterhin "normal" bekommen hätte. Gibt es eine Möglichkeit, daß in diesem Fall das Insolvenzgeld nicht dem PV unterliegt?