13.03.2016, 21:18
Den Bodenwert brauchst Du nicht! Der wird nur ermittelt, weil er zum Tragen kommt, wenn er höher als der im Ertragswertverfahren ermittelte Wert ist!
Beim EW kann man grade bei so alten Gebäuden häufig davon ausgehen, dass seit der Hauptfeststellung auf den 01.01.1964 niemand mehr die Zahlen angeschaut hat! Ein "Fehler" kann also 50 Jahre alt sein!
Untertstellt man Gemeindeklasse 5, ZFH, so beträgt der Vervielfältiger 7,4 (Bj. 1900-1904) oder 7,7 (Bj. 1905-1915). Bei Ansatz von 3,30 DM kommt man auch bei 150 qm auf eine JRM von 5.940 DM, also auf einen EW von 43.900 DM bz. 45.700 DM! Aber bestimmt nicht 16.900 DM!
Entweder ist der bisherige EW grundfalsch oder es lagen damals Sachverhalte des §82 Abs.1 BewG vor! Ob die aber heute noch vorliegen, wage ich zu bezweifeln!
Fazit: Der neue EW ist -bis auf den VV EFH (11,8) statt ZFH (10,5)- wahrscheinlich richtig! Ein Blick in die Berechnung des alten EW's ist zwar sicherich interessant, wahrscheinlich aber Zeitverschwendung!
taxpert
Beim EW kann man grade bei so alten Gebäuden häufig davon ausgehen, dass seit der Hauptfeststellung auf den 01.01.1964 niemand mehr die Zahlen angeschaut hat! Ein "Fehler" kann also 50 Jahre alt sein!
Untertstellt man Gemeindeklasse 5, ZFH, so beträgt der Vervielfältiger 7,4 (Bj. 1900-1904) oder 7,7 (Bj. 1905-1915). Bei Ansatz von 3,30 DM kommt man auch bei 150 qm auf eine JRM von 5.940 DM, also auf einen EW von 43.900 DM bz. 45.700 DM! Aber bestimmt nicht 16.900 DM!
Entweder ist der bisherige EW grundfalsch oder es lagen damals Sachverhalte des §82 Abs.1 BewG vor! Ob die aber heute noch vorliegen, wage ich zu bezweifeln!
Fazit: Der neue EW ist -bis auf den VV EFH (11,8) statt ZFH (10,5)- wahrscheinlich richtig! Ein Blick in die Berechnung des alten EW's ist zwar sicherich interessant, wahrscheinlich aber Zeitverschwendung!
taxpert