13.03.2016, 12:43
Hallo in die Runde,
ich habe einen geänderten Einheitswertbescheid vor mir liegen (Zurechnungsfortschreibung),
durch welchen der Messbetrag von ca 26€ auch 95€ angehoben wurde.
Das Objekt stammt aus dem Zeitraum 1900-1915, wurde in 2015
kernsaniert und um 12 qm erweitert.
Die Jahresrohmiete wurde auf 3,3 DM pro qm gerechnet.
Die Wohnfläche ist insgesamt 162 qm.
Es sind zwei Wohnungen.
Im Bescheid wurde ohne Erläuterung ein EFH bewertet, obwohl es als ZFH bisher erfasst wurde. Daran hat sich auch nichts geändert.
Wie ist es möglich bei einer Erhöhung der bebauten Fläche von 12qm solch eine Steigerung hinzubekommen? wo ist hier der werttreibende Faktor?
Das macht durch gleichzeitige Erhöhung der Grundsteuer auf 825% von 600% bisher eine Summe von über 500€ pro Jahr aus.
Ich bin nicht so fit in der Einheitswertermittlung. Das Ertragswertverfahren kann doch nicht so krass abweichen bei nur 12qm Erweiterung.
Gibt es bekannte Fehlerquellen, die sich generell aufzwängen.
Bisheriger Einheitswert war 16.900DM (gesamt!)
Nun sind es 71.900 DM( allein Grund u Boden schon 14.241DM)Wie kann das bitte sein??
Dem Finanzamt wurde in einem Formblatt mitgeteilt, welche AK das Gebäude hatte, und sonstige Angaben, die sich ja nicht wesentlich geändert haben. Die 3,3 DM Miete wurden aber bisher auch angesetzt lt. Finanzamt.
Bodenwert kann sich ja auch nicht sonderbar geändert haben oder haben die den damals vergessen?. Das Grundstück misst max. 390qm
ich habe einen geänderten Einheitswertbescheid vor mir liegen (Zurechnungsfortschreibung),
durch welchen der Messbetrag von ca 26€ auch 95€ angehoben wurde.
Das Objekt stammt aus dem Zeitraum 1900-1915, wurde in 2015
kernsaniert und um 12 qm erweitert.
Die Jahresrohmiete wurde auf 3,3 DM pro qm gerechnet.
Die Wohnfläche ist insgesamt 162 qm.
Es sind zwei Wohnungen.
Im Bescheid wurde ohne Erläuterung ein EFH bewertet, obwohl es als ZFH bisher erfasst wurde. Daran hat sich auch nichts geändert.
Wie ist es möglich bei einer Erhöhung der bebauten Fläche von 12qm solch eine Steigerung hinzubekommen? wo ist hier der werttreibende Faktor?
Das macht durch gleichzeitige Erhöhung der Grundsteuer auf 825% von 600% bisher eine Summe von über 500€ pro Jahr aus.
Ich bin nicht so fit in der Einheitswertermittlung. Das Ertragswertverfahren kann doch nicht so krass abweichen bei nur 12qm Erweiterung.
Gibt es bekannte Fehlerquellen, die sich generell aufzwängen.
Bisheriger Einheitswert war 16.900DM (gesamt!)
Nun sind es 71.900 DM( allein Grund u Boden schon 14.241DM)Wie kann das bitte sein??
Dem Finanzamt wurde in einem Formblatt mitgeteilt, welche AK das Gebäude hatte, und sonstige Angaben, die sich ja nicht wesentlich geändert haben. Die 3,3 DM Miete wurden aber bisher auch angesetzt lt. Finanzamt.
Bodenwert kann sich ja auch nicht sonderbar geändert haben oder haben die den damals vergessen?. Das Grundstück misst max. 390qm