Anbei die Vorschriften für die Registrierung. Im unteren Teil findest Du auch die Aussagen zur Steuerschuldnerschaft. Vieles ergibt sich aus der Negation der Aussagen.
Das ist ja überragend verständlich und kinderleicht zu beherrschen.
Aber mal ganz ehrlich: Was passiert denn, wenn sich mein Mandant mit einem glorreichen Umsatz von 3000 € nicht in Spanien registriert? Wer kontrolliert das tatsächlich? Nach meinem Verständnis würde der deutsche Fiskus jedenfalls keine deutsche Umsatzsteuer festsetzen können, da Ort der Leistung immer Spanien bleibt. Der spanische Fiskus erhält normalerweise keinerlei Kenntnis über den Vorgang, da Auftraggeber ausschließlich ein deutsches Unternehmen ist. Was habe ich übersehen?
Du hast nichts übersehen und die Praxis wird auch oft so aussehen. Das Problem haben ja verdammt viele Subunternehmer. Einzig wenn vor Ort Material mit Ausweis der span. Ust erworden wird und dann ein Vorsteuervergütungsverfahren beantragt wird, fliegt die Sache meistens auf. Die Behörden verweigern, m.E. zu Recht, die Erstattung weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Er hätte die VSt in der Erklärung abziehen müssen.