Steuerberater

Normale Version: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
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(20.03.2015 14:41)Opa schrieb: [ -> ]Ich empfehle: Автомат Калашникова
Ich soll mir die Kugel geben??? Von wegen, ich werde euch schon noch ein wenig mit meinen blöden Fragen nervenTongue
Schönes Wochenende!
Du doch nicht.
Ich ziele auf "Riester" und Konsorten.
So, die Rechtslage ist inzwischen geklärt:
Die Mitteilung der ZfA ist kein Grundlagenbescheid, sondern nur eine behördeninterne
Mitteilung. Das Finanzamt hat die Verjährung zu prüfen und die AdV zu gewähren (FG Nds Az.3 K 330/11).
Vielleicht kann es ja noch mal jemand gebrauchen Smile
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