... und genau auf Grund dieses Urteils wurde das BMF-Schreiben vom 10.1.2014 verfasst! Und um eben weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde eine SEHR "kundenfreundliche" Auslegung gewählt!
taxpert
So, schöner Fall aus dem Bekanntenkreis. Neubau EFH; Bauherren ziehen am 31.8. ein. Es gibt aber Streit mit Baufirma, deshalb erfolgt Teilabnahme ohne Außenputz. Der kommt erst 2 Monate später an die Wand. § 35a Abs 3? Nach dem o.g. wohl ja, oder?
und was den Lohn für die herstellung des plissees angeht ...
hier ein seht schönes urteil aus münchen .. die herstellung einer Haustür IN der Schreinerei ist 35 a :-)
Urteil vom 23.2.2015, 7 K 1242/13
Und im Gegenzug FG Rheinland Pfalz
6. Juli 2016, Az. 1 K 1252/16
Schade ich habe mich schon auf den gesichtsausdruck des Verkäufers gefreut, wenn ich von ihm wissen will, wieviel arbeitslohn denn in der Herstellung der neuen Kaffeemaschine drinsteckt, und das bitte auch auf der Rechnung vermerkt haben will :-)
Naja, das ist ja eine Neubaumaßnahme.
Da musst du schon nachweisen, daß es vorher bereits eine Kaffeemaschine gab und die Neue moderner ist.
