Steuerberater

Normale Version: 35 a Aufteilung HK/Montage
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cool. Danke für den Hinweis. Schotter ...
Habe deswegen bereits vor einiger Zeit mit dem LfSt gesprochen! Nach zweijährigen Beratungen auf Bundesebene ist man zu einer SEHR großzügigen Lösung gekommen!

Da man sich bei der Fertigstellung auf H7.4 EStH "Fertigstellung" bezieht, können auch Arbeiten, die ertragsteuerlich eindeutig noch zu den HK gehören im Rahmen des §35a EStG geltend gemacht werden! Das betrifft natürlich nicht nur die Außenanlagen, sondern auch Arbeiten am Haus selber! Ergo kann frühes Einziehen bares Geld bedeuten!

Nicht abgeklärt habe ich dabei, ob nun wirklich auch bereits der Umzug durchgeführt sein muss! Immerhin wird in der Rz. 19 definiert, das "im Haushalt" nicht mit "tatsächlichem Bewohnen" gleichzusetzen ist! So könnten m.E.n. auch Bauleistungen, die nach "Fertigstellung" aber kurz vor Umzug anfallen, nach §35a EStG begünstigt sein!

Nach meiner Meinung widerspricht das BMF-Schreiben in eklatanter Weise dem Gesetzestext, dass es schon an Rechtsbeugung grenzt! Aber es wird wohl kaum einer dagegen klagen!

Wie hat tosch so schön auf meine Rhetorische Frage, was die Geschäftsprüfung mit mir gemacht hätte, wenn ich in einer Prüfung so entschieden hätte, geantwortet! Ich wäre wegen meiner Bürgernahe auf einen Außenposten in Südsibirien weggelobt worden!

taxpert, der allen ein schönes sonniges Pfingstwochenende wünscht!
Zitat:So könnten m.E.n. auch Bauleistungen, die nach "Fertigstellung" aber kurz vor Umzug anfallen, nach §35a EStG begünstigt sein!
s. Rz. 19
Was ist ein "enger zeitlicher Zusammenhang"?
Da musst Du die höher besoldete Einsicht fragen!

taxpert
Hoffentlich weniger als 6 Monate ...
(06.06.2014 11:14)showbee schrieb: [ -> ]Hoffentlich weniger als 6 Monate ...

Das versteh ich nicht???

Bei Neubau müsste es Dir doch auf die Zeit VOR dem Umzug ankommen! NACH Einzug bist Du ja automatisch im §35a drin!

Müsste es daher nicht eher heißen "Hoffentlich möglichst lange!"?

taxpert
Naja, ich würde den Zusammenhang mit dem Einzug nicht sehen (siehe deine Kritik oben). Im Zweifel ziehen die Leute in halbfertige Häuser ein und wollen dann noch die Fassadenarbeiten (Putzen und Gerüstbau) absetzen? Hier erfolgte Einzug in fertiges Haus 6 Mo bevor Außenanlagen angelegt wurden. Ich war bisher der Meinung, dass die Erstherstellung des Wirtschaftsguts "Außenanlagen" nicht begünstigt sein kann, weil es alles HK sind.
Genau die Problematik seh ich eben auch!

NACH Einzug ist das LfSt SEHR großzügig! Man will "wegen der eher geringen Auswirkung" die Sache möglichst kundenfreundlich gestalten um einem Haufen Einsprüche aus dem Wege zu gehen!

Ob das wirklich der richtige Weg ist?

taxpert
Zitat:Ich war bisher der Meinung, dass die Erstherstellung des Wirtschaftsguts "Außenanlagen" nicht begünstigt sein kann, weil es alles HK sind.
Na dazu gab es aber vor dem BMF schon mal ein Urteil (VI R 61/10).
…zumindest die Gartenanlage ist geklärt. Denn, der Grund war ja schon immer irgendwie da…

BFH v. 13.07.2011 - VI R 61/10
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