Steuerberater

Normale Version: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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Ich werfe mal § 12 Nr 3 EStG in den Raum!

Aber: Vor Aufgabegewinnermittlung erfolgt Wechsel zur Bilanzierung; dabei wird letzte UStVerbindlichkeit neutralisierend eingebucht (Aufwand an USt Verbindlichkeit). Dann wie bei Bilanzierer:


EK an
Restbuchwerte AV
Gewinn aus Entnahme (Buchgewinn)
Umsatzsteuerverbindl

Wo habt ihr jetzt einen Ertrag, der auszugleichen wäre?
also ich bin bereits bei einem Bilanzierer.

Der BW (=AK) des entnommenen Gegentstandes betrug 30.000 €, der Zeitwert 60.000 €. Die Umsatzsteuer auf die Entnahme beträgt 5.700 €.

Wie ist das jetzt mit dem Aufgabegewinn:

Zeitwert: 60.000 €
abzgl. BW: 30.000 €
Überschuss: 30.000 €
abzgl. Aufgabekosten: 5.700 € (Umsatzsteuer) ???

Aufgabegewinn: 24300 € ???

oder doch 30.000 € ???

Ich danke Euch allen für Eure Mithilfe!
Also, wie kommst du auf 5.700 USt? 60.000 = gemeiner Wert = Brutto.
60.000 : 1,19 = 50.420 Netto --> USt = 9.580

Das ergibt sich doch aus dem Buchungssatz:

60.000 Entnahme (EK)
an 30.000 Anlagevermögen
an 20.420 sonstiger Ertrag
an 9.580 Verbindlichkeit UST


Die USt darf jetzt aber nicht nochmals den Gewinn mindern, bspw. außerbilanziell abgezogen werden (§ 12 Nr. 3).
30.000 x 19 % = 5.700
(25.02.2014 23:38)Stadtkatze schrieb: [ -> ]30.000 x 19 % = 5.700

Aber USt entfällt auf Umsatz, nicht auf Gewinn ;-)
30.000 ist der Buchwert..... des WG nicht das Kapital, wenn ich richtig verstanden habe.
...und in der Bilanz steht sicher nicht nur das eine (un?)bewegliche WG. Also ist das Ergebnis völlig falsch.
(25.02.2014 23:21)showbee schrieb: [ -> ]Das ergibt sich doch aus dem Buchungssatz:

60.000 Entnahme (EK)
an 30.000 Anlagevermögen
an 20.420 sonstiger Ertrag
an 9.580 Verbindlichkeit UST


Die USt darf jetzt aber nicht nochmals den Gewinn mindern, bspw. außerbilanziell abgezogen werden (§ 12 Nr. 3).

Das ist meiner Meinung die richtige Lösung.

Vorwitzig hatte doch geschrieben, dass der BW nur der BW des einzelnen Wirtschaftsgutes ist.

Als Kontrolle dürfen sich doch immer nur die stillen Reserven (ohne Umsatzsteuer) auf den Gewinn auswirken.

Kontrollrechnung:

Wert des WG (netto): 50.420 Euro
Buchwert: 30.000 Euro
Aufgedeckte stille Reserven (hier Aufgabegewinn): 20.420 Euro

Gruß Buchi
Naja, bezogen auf das eine WG meines Erachtens richtig. Wir reden ja über Aufgabe und nicht über Veräußerung; bei Aufgabe ergibt sich der Gewinn w.o. auch aus Buchungssätzen in Bezug auf alle WG.
Aber auch dann gilt die Kontrollrechnung. Nur eben für alle WG.
Du hast aber nur das AV im Kopf, und das ist falsch
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