(22.10.2013 09:08)ecro schrieb: [ -> ]Man könnte die Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks beantragen. Die Ablehnung wäre dann ein VA.
...nicht "man könnte"
Genau das ist verfahrensrechtlich angezeigt!
Damit meinte ich, man könnte es auch lassen.
Mal ganz davon abgesehen, dass auch ich die Vorläufigkeit hier für absolut sinnfrei halte, kann ich nur hoffen, dass das:
(21.10.2013 21:05)Fisherman72 schrieb: [ -> ]PS.: Ich bin übrigens nicht der Auffassung, dass man "...das Finanzamt nicht unnötig herausfordern sollte". Wo kämen wir und die Mandanten denn da hin, wenn wir den Schwanz einzögen, bloß weil kein Schlechtwetter auf´m Amt gemacht werden soll?
nicht so gemeint ist, wie es rüberkommt (und weswegen sich Petz und Stadtkatze auch so echauffieren!).
Das Ganze klingt dann nämlich mit umgekehrten Vorzeichen so:
Zitat:Wo kämen wir und die Finanzverwaltung denn hin, wenn wir den Schwanz einzögen, bloß weil ein Stpfl./StB laut schreit; "Ich will, ich will, ich will aber...!"!"
taxpert