Werd mich aber November wohl verstärkt mir Insolvenzrecht und dort vor allem Verbraucherinsolvenzen beschäftigen dürfen. Eine entsprechende Schulung kommt aber wohl frühestens im Laufe des nächsten Jahres, und als Nachschlagewerk stehen mir nur verwaltungsinterne Skripte zur Verfügung, die mir zwar viel über den praktischen Ablauf sagen, aber kaum was über das Recht an sich.
Gibt es für (Verbraucher-)Insolvenzen sowas wie eine Standardwerk oder kann jemand einen Kommentar empfehlen?
Pfui, du bist doch nicht etwa in der Zaufist?
Das frage ich mich auch. Aber nach gutem Behördensprech müsste es die "Zentrale Aufsichtsstelle Insolvenz und Steuern" sein, oder?
Bei mehr heißt es raus aus der materielle Recht, rein in die AO, oder auf Deutsch: "Vollstreckungsstelle", mit einer zentrallen Zuständigkeit für Verbraucherinsolvenzen und der Urlaubsvertretung für die Regelinsolvenzen.
@showbee
Fast richtig
Zaufist steht für Zentrale Aufteilungs- und Insolvenzstelle.
Eine Dienststelle, die jetzt bei jedem Amt in unserem BL eingerichtet wird und die sämtliche Inso- und Aufteilungsfälle bearbeitet.
Klingt gut, aber ratet mal, wer am Ende deren Rechtsbehelfe bearbeiten muss? Obs die Sache besser macht, wird man sehen.
Was sind Aufteilungsfälle? Die normalen Aufteilungsbescheide?
Bei uns sind die Vollstreckungsstellen federführend für das "Inso-Zeug".
Ja, die machen dann auch die Aufteilungsbescheide.
Und ich glaube kaum, dass bei Euch die Vollstreckung auch Festsetzungen/Berechnungen im Inso-Verf. macht.
Diese Fällen fressen im normalen Veranlagungsbetrieb unheimlich Zeit und die Fehlerquote ist trotzdem sehr hoch. Deshalb setzt man auf Zentralisierung/Spezialisiserung und wird bei uns ein oder mehrere extra Veranlagungsteam/s dafür schaffen.
Bei uns gibt es die Zentralisierung sowohl in Festsetzung als auch Erhebung seit mehreren Jahren.
Ich bin vor einem Monat wunschgemäß in den entsprechenden Veranlagungsbereich gewechselt.
Verfahrensrechtlich ist es egal, ob Regel- oder Verbraucherinso.
Nö, die Vollstreckung macht lediglich die Überprüfungen ob die Insolvenzschuldner steuerlich geführt und informiert die entsprechenden Bezirke. Sie leistet diesen aber auch Hilfestellung, wenn es um die Aufteilung geht. Der Bescheid, bzw. die Berechnung kommt vom Bezirk.
Die Unterscheidung von Regel und Verbraucher hat sich deshalb eingebürgert, weil der der die Verbraucher macht, muss weniger Hilfestellung leisten und hat mehr Zeit für Vollstreckung.