Steuerberater

Normale Version: Insolvenzrecht
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Also das verstehe ich nicht. Welche Hilfestellung bei der Aufteilung? Der Antrag kann zwar erst gestellt werden, wenn die Vollstreckung eingeleitet ist, aber mit dem Aufteilungsbescheid hat die Vollstreckungsstelle nichts zu tun. ...und ein Hit das ja schließlich auch nicht. ...und es sind auch nicht sooooo viele.
268er Anträge von Verwaltern lehne ich ab. Ein Aufteioungsbescheid wird nur erteilt, wenn der Ehepartner den Antrag stellt.
Okay, ich formuliere neu.

In meinem Bundesland ist das Fachwissen was Insolvenzen angeht auf der Vollstreckungsstelle angesiedelt. Die Aufteilung was Insolvenzforderung und was Masseforderung ist, macht selbstverständlich der Bezirk, aber die Vollstreckungsstelle leistet Hilfe, wenn es Fragen oder Probleme gibt.

Bei einem Aufteilungsbescheid nach § 268ff AO braucht man die Vollstreckung selbstverständlich nicht. Das macht die Veranlagung alleine.


Wobei jetzt immer noch meine Frage nach Inso-Fachliteratur offen ist...
Okay, wenn es so funktioniert, kann ich nicht so richtig glauben.

Also zunächst ist das Inso-Handbuch ganz gut. Diese Verwaltungsinterne Literatur gibt es bei euch sicher auch.
Dann ist zum Einstieg auch der "Frotscher" ganz gut.
ISBN: 978-3-8005-2082-4


Vielleicht könnt ihr das bekommen.
Ihr habt ein INSO-Handbuch?

Wie haben 5 Vordrucke, 2 Arbeitshilfen und 9 Leitfäden.

Die Leitfäden beantworten sehr gut das "Was mach ich wenn das passiert ist." Sie geben aber keine Antwort auf das warum, und bei Gesprächen mit dem Inso-Verwalter oder mit dem Vollstreckungsgericht ist "Weil es in meinem Leitfaden steht" eine bescheurte bis peinliche Antwort.
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